Ratgeber › Rechte in der Schule

Welche Rechte haben Schüler? Der Überblick

Es gibt einen Satz, den Schüler häufiger hören als jeden anderen aus dem Schulrecht: „Das darf ich, ich bin der Lehrer." Manchmal stimmt er. Oft stimmt er nicht. Und fast nie weiß der, dem er gesagt wird, welches von beiden gerade der Fall ist. Das ist kein Zufall. Schülerrechte stehen in sechzehn Schulgesetzen, in Dutzenden Verordnungen und in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, aber sie stehen in keinem Schulbuch, und in kaum einer Schule werden sie unterrichtet.

Die kurze Antwort: Du hast mehr Rechte, als du denkst, und weniger, als manche Internetforen behaupten. Du hast ein Recht auf Bildung, auf Auskunft über deine Noten, auf Anhörung, bevor du bestraft wirst, auf Beschwerde, auf Mitbestimmung über die Schülervertretung, auf den Schutz deiner Daten und deiner Person. Du hast kein Recht darauf, dass die Schule keine Regeln macht, und keines darauf, dass eine Lehrkraft dich so bewertet, wie du es für richtig hältst. Dieser Text ist der Überblick über den Bereich „Rechte in der Schule". Er nennt die Grundsätze und verweist auf die Artikel, in denen die einzelnen Fragen ausführlich beantwortet sind.

Woher deine Rechte kommen

Ganz oben steht das Grundgesetz. Artikel 2 schützt deine Persönlichkeit und deine körperliche Unversehrtheit, Artikel 5 deine Meinungsfreiheit, Artikel 4 deine Religionsfreiheit, und Artikel 7 stellt die Schule unter die Aufsicht des Staates, was zugleich heißt, dass der Staat Regeln machen darf, die dich binden. Darunter liegt die UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland seit 1992 gilt und in Artikel 12 sagt, dass Kinder in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, gehört werden müssen, und in Artikel 28, dass Schuldisziplin die Menschenwürde des Kindes wahren muss. Und dann kommen die sechzehn Schulgesetze, die den Rahmen füllen: In Nordrhein-Westfalen stehen die Rechte der Schüler in Paragraf 42 des Schulgesetzes, in Niedersachsen in Paragraf 58 und den folgenden, in Bayern in Artikel 56 des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes, in Baden-Württemberg in den Paragrafen 55 und folgende des Schulgesetzes. Die Texte unterscheiden sich in Details, die Grundsätze sind überall dieselben.

Ein Prinzip zieht sich durch alle diese Regeln, und wer es verstanden hat, kann die meisten Alltagsfragen selbst beantworten: Verhältnismäßigkeit. Jede Maßnahme der Schule muss einen Grund haben, muss geeignet sein, diesen Grund zu erreichen, darf nicht weiter gehen als nötig, und muss zum Anlass passen. Ein Handy, das im Unterricht stört, darf bis zum Stundenende weggenommen werden. Es darf nicht drei Wochen einbehalten werden. Eine Klasse, in der zwei gestört haben, darf nicht komplett nachsitzen. Ein Schüler, der einmal zu spät kommt, darf nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden. Wer eine Maßnahme für unfair hält, sollte sie zuerst an diesem Maßstab messen.

Deine Rechte im Unterricht

Du hast das Recht auf Unterricht, und zwar auf den, der im Lehrplan steht. Fällt über Wochen ein Fach aus, kannst du und können deine Eltern das bei der Schulleitung und der Schulaufsicht anmahnen. Du hast das Recht auf Auskunft über deinen Leistungsstand, auf Einsicht in korrigierte Arbeiten und auf eine Erklärung, wie deine Noten zustande kommen. Was du tun kannst, wenn die Erklärung nicht überzeugt, steht im Ratgeber Was tun, wenn ich unfair benotet werde?. Du hast das Recht, dass Klassenarbeiten angekündigt werden und dass nicht zwei an einem Tag liegen; die Grenzen der einzelnen Länder stehen in den Ratgebern Darf ein Lehrer unangekündigte Tests schreiben? und Wie viele Klassenarbeiten dürfen an einem Tag geschrieben werden?. Und du hast das Recht, dass Versetzungsregeln eingehalten werden, dass du rechtzeitig gewarnt wirst, wenn die Versetzung gefährdet ist, und dass ein Ausgleich geprüft wird, wo die Verordnung ihn erlaubt. Wie diese Regeln funktionieren, erklärt der Ratgeber Kann man wegen einer 5 sitzenbleiben?.

Was die Schule im Unterricht darf, ist die andere Seite. Sie darf die Nutzung deines Handys regeln und es bei Verstößen vorübergehend einziehen, nicht aber hineinschauen; der Ratgeber Darf ein Lehrer mein Handy wegnehmen? hat die Einzelheiten und den Stand der Länder. Sie darf Hausaufgaben aufgeben, in einem Umfang, der zu deinem Alter passt, und sie darf verlangen, dass sie deine eigene Arbeit sind, wozu der Ratgeber Darf ich ChatGPT für Hausaufgaben benutzen? das Wichtigste sagt. Sie darf kurze Tests ohne Ankündigung schreiben. Und sie darf verlangen, dass du kommst: Die Schulpflicht ist die eine Pflicht, die dein größtes Recht, das auf Bildung, absichert, und was bei Fehlzeiten gilt, steht im Ratgeber Wie viele Fehltage darf man in der Schule haben?.

Deine Rechte, wenn es Ärger gibt

Hier liegt der Bereich, in dem der Satz vom Anfang am häufigsten fällt und am häufigsten falsch ist. Die Schulgesetze unterscheiden Erziehungsmaßnahmen, die eine Lehrkraft allein anordnen darf, von Ordnungsmaßnahmen, für die ein Verfahren nötig ist. Zu den ersten gehören das Gespräch, die Ermahnung, der Eintrag, das Umsetzen, die Nacharbeit unter Aufsicht, das vorübergehende Wegnehmen von Gegenständen. Zu den zweiten gehören der schriftliche Verweis, der Ausschluss vom Unterricht für Tage, die Versetzung in eine Parallelklasse, die Überweisung an eine andere Schule und als letztes Mittel die Entlassung. Für jede Ordnungsmaßnahme gilt: Du musst vorher angehört werden, deine Eltern müssen informiert sein, die Entscheidung muss begründet werden, und gegen sie gibt es Widerspruch und Klage. Eine Lehrkraft, die dich „für morgen suspendiert", weil du widersprochen hast, hat keine Ordnungsmaßnahme verhängt, sondern einen Fehler gemacht.

Und es gibt Dinge, die nie erlaubt sind. Körperliche Strafen jeder Art, seit 2000 auch im Elternhaus verboten und in der Schule seit Jahrzehnten. Kollektivstrafen, bei denen Unbeteiligte für Einzelne bezahlen, wozu der Ratgeber Darf ein Lehrer die ganze Klasse nachsitzen lassen? die Einzelheiten hat. Bloßstellen und Herabwürdigen, etwa das Vorlesen deiner Note vor der Klasse, das nach Auffassung der Datenschutzbehörden ohne deine Einwilligung unzulässig ist, oder Strafarbeiten ohne pädagogischen Sinn wie das hundertfache Abschreiben eines Satzes. Das Verweigern der Toilette über eine ganze Stunde. Das Durchsuchen deiner Tasche oder deines Handys ohne deine Zustimmung, wozu allein die Polizei befugt ist. Zu diesen Fragen erscheinen in diesem Bereich eigene Artikel.

Deine Rechte auf Mitsprache

Schüler sind an ihrer Schule nicht nur Empfänger von Regeln. Ab der fünften Klasse wählt jede Klasse einen Klassensprecher, alle Klassensprecher bilden die Schülervertretung, und die entsendet Mitglieder in die Schulkonferenz, das oberste Gremium der Schule, in dem Lehrkräfte, Eltern und Schüler gemeinsam über Schulordnung, Handyregeln, Ganztag und vieles mehr entscheiden. In den meisten Ländern haben die Schüler dort echtes Stimmrecht, in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zu einem Drittel, in Berlin zu einem Viertel. Die Schülervertretung darf sich zu allen Angelegenheiten der Schule äußern, Beschwerden vortragen, Veranstaltungen organisieren und, das ist wenig bekannt, auf Antrag angehört werden, bevor über Ordnungsmaßnahmen gegen einen Schüler entschieden wird. Wer eine Regel an seiner Schule ändern will, braucht keinen Anwalt, sondern die SV. Die Aufgaben von Klassensprechern und Schülervertretung bekommen im Bereich Schülerleben eigene Texte.

Deine Rechte an deinen Daten und deiner Person

Deine Schule speichert Noten, Fehlzeiten, Gesundheitsdaten, manchmal Gutachten. Du und deine Eltern dürfen wissen, was in der Schülerakte steht, und dürfen sie einsehen. Niemand darf deine Noten öffentlich machen, weder durch Vorlesen noch durch Aushang. Fotos und Videos von dir dürfen ohne Einwilligung nicht veröffentlicht werden, auch nicht auf der Schulwebsite, und was für Klassenchats und Bilder unter Mitschülern gilt, ist Thema des Bereichs Schule und Digitales. Und du darfst dich beschweren: bei der Lehrkraft, der Schulleitung, der Schulaufsicht und beim Landesbeauftragten für Datenschutz, ohne dass dir daraus ein Nachteil entstehen darf.

Was in diesem Text steht, ist keine Rechtsberatung, sondern eine Landkarte. Die Einzelheiten stehen in den verlinkten Artikeln und in den Vorschriften deines Landes, und wenn es ernst wird, um Ausschluss, Versetzung oder Abschluss, ist ein Fachanwalt für Schulrecht der richtige Ansprechpartner. Für den Alltag reicht die Landkarte: Wenn dir das nächste Mal jemand sagt, er dürfe das, weil er der Lehrer ist, weißt du, wo du nachschauen kannst.

Ob eine Schule ihre Schüler als Menschen mit Rechten behandelt oder als Verwaltungsvorgänge, steht in keinem Gesetz, aber es ist eines der Dinge, die man am schnellsten spürt. Andere haben es vor dir gespürt und aufgeschrieben, in den Erfahrungsberichten von Schülern und Eltern auf Schulerfahrung.com. Wenn deine Schule dort noch fehlt, kannst du der Erste sein.

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