Ratgeber › Rechte in der Schule
Wie viele Klassenarbeiten dürfen an einem Tag geschrieben werden?
Montag kommt der Wochenplan an die Tafel: Mathe am Dienstag, Englisch am Mittwoch, Deutsch am Freitag, und für Donnerstag hat die Physiklehrerin schon vor zwei Wochen eine Arbeit angekündigt. Vier Klassenarbeiten in fünf Tagen. Jemand rechnet nach und sagt, das seien zu viele, mehr als drei pro Woche seien verboten. Jemand anderes sagt, das gelte nur für Grundschulen. Beide sind sich sicher.
Die kurze Antwort: An einem Tag darf in jedem Bundesland höchstens eine Klassenarbeit geschrieben werden. Pro Woche liegt die Grenze je nach Land bei zwei oder drei. Vier in einer Woche sind also überall zu viele, und in der Hälfte der Länder sind schon drei über der Grenze. Diese Regeln stehen in den Verordnungen zu Leistungsbewertung und Notenbildung, und sie gelten für Klassenarbeiten, Schulaufgaben und Klausuren, nicht für kurze Tests. Wie das im Einzelnen aussieht, was in der Oberstufe anders ist und was du tun kannst, wenn der Wochenplan die Grenze reißt, erklärt dieser Text.
Die Regel: eine pro Tag, zwei oder drei pro Woche
Die Ein-Arbeit-pro-Tag-Regel ist die einzige, die wirklich in allen sechzehn Ländern gleich ist. Sie steht in Bayern in Paragraf 22 der Gymnasialschulordnung („An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe abgehalten werden"), in Hessen in Paragraf 33 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, in Baden-Württemberg in der Notenbildungsverordnung, in Niedersachsen im Erlass zu schriftlichen Arbeiten, in Nordrhein-Westfalen in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Dahinter steht ein einfacher Gedanke: Eine Klassenarbeit prüft mehrere Wochen Stoff, und für zwei davon an einem Vormittag kann sich niemand vorbereiten.
Bei der Wochengrenze teilen sich die Länder in zwei Gruppen. Bei drei Arbeiten pro Woche liegt die Grenze in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland und Berlin. Bei zwei liegt sie in Bayern („in einer Kalenderwoche sollen nicht mehr als zwei Schulaufgaben abgehalten werden"), Nordrhein-Westfalen für die Sekundarstufe I (in der Oberstufe drei), Hamburg und Brandenburg. Thüringen hat eine eigene Formel: nicht mehr als eine Arbeit an zwei aufeinanderfolgenden Tagen, was in der Praxis Montag, Mittwoch, Freitag erlaubt, also drei. Bremen hat keine feste Zahl in einer Landesvorschrift, dort regeln die Schulen es selbst.
Ein Wort zu den Formulierungen, weil sie einen Unterschied machen. Bayern schreibt „sollen", nicht „dürfen". Das ist Absicht: Eine Soll-Vorschrift lässt Ausnahmen zu, etwa wenn eine Arbeit wegen Krankheit der Lehrkraft verschoben werden musste und nun in eine volle Woche fällt. Das ist keine Lücke, in die man alles hineinschieben kann, aber es erklärt, warum eine dritte Schulaufgabe in Bayern nicht automatisch unzulässig ist. Wo „darf nicht" steht, wie bei der Tagesregel, gibt es die Ausnahme nicht.
Was mitzählt und was nicht
Gezählt werden die großen Leistungsnachweise: Klassenarbeiten, Schulaufgaben, Klausuren, in Rheinland-Pfalz auch die Kursarbeiten. Nicht gezählt werden kurze Tests, Stegreifaufgaben, schriftliche Übungen und Lernkontrollen, weil sie nach den Vorschriften keine Vorbereitung erfordern. Das ist der Grund, warum am Dienstag eine Mathearbeit und in der Stunde danach eine Ex in Geschichte liegen kann, ohne dass eine Regel verletzt ist. Ob es klug und rücksichtsvoll ist, steht auf einem anderen Blatt, und an vielen Schulen gibt es dazu eine Absprache im Kollegium, die weiter geht als die Verordnung. Was einen unangekündigten Test von einer Klassenarbeit unterscheidet und wo seine Grenzen liegen, beschreibt der Ratgeber Darf ein Lehrer unangekündigte Tests schreiben?.
Nachschreibtermine sind der zweite Sonderfall. Wer eine Arbeit wegen Krankheit verpasst hat (entschuldigt, versteht sich) und sie nachschreibt, kann an diesem Tag zwei Arbeiten haben: die nachgeholte und die reguläre. Die meisten Länder lassen das zu, weil der Nachschreibtermin eine Ausnahme ist und nicht gegen die Klasse, sondern für den einzelnen Schüler organisiert wird. Wer das als unzumutbar empfindet, kann um einen anderen Termin bitten, und viele Schulen kommen dem entgegen, wenn es der Stundenplan hergibt. Ein Anspruch darauf ist es nicht.
In der Oberstufe wird die Rechnung komplizierter, weil Klausuren länger sind und die Kurse nicht mehr im Klassenverband laufen. Nordrhein-Westfalen erlaubt dort drei pro Woche, andere Länder behalten die Regel der Mittelstufe bei, und fast überall gilt zusätzlich, dass an einem Tag nur eine Klausur geschrieben wird. Weil in der Oberstufe jeder Kurs seinen eigenen Klausurplan hat, gibt es an den meisten Schulen einen zentralen Klausurplan, den die Oberstufenleitung erstellt. Wenn dort drei Klausuren in eine Woche fallen, ist das kein Versehen einer Lehrkraft, sondern eine Planungsentscheidung, und die richtige Adresse ist die Oberstufenkoordination, nicht der Fachlehrer.
Die anderen Regeln, die oft vergessen werden
Neben Tag und Woche gibt es Vorschriften, die seltener bekannt sind und im Alltag mehr Ärger ersparen. Die Verteilung übers Schuljahr: Hessen verlangt ausdrücklich, dass Arbeiten gleichmäßig verteilt werden und sich nicht vor den Ferien häufen. Andere Länder formulieren ähnlich, und die Praxis, in den letzten drei Wochen vor dem Zeugnis alles nachzuholen, ist deshalb überall angreifbar. Die Ankündigung: Klassenarbeiten müssen in allen Ländern rechtzeitig angekündigt werden, meist eine Woche vorher, in Hessen fünf Unterrichtstage. Der Tag nach den Ferien: In Baden-Württemberg dürfen in den Klassen 3 und 4 direkt nach den Ferien und nach Feiertagen keine Klassenarbeiten geschrieben werden, an weiterführenden Schulen ist es nicht verboten, aber viele Schulen halten sich an eine Karenz von zwei Tagen. Und die Rückgabe: Eine Klassenarbeit soll in angemessener Zeit korrigiert zurückkommen, in einigen Ländern mit der Vorgabe, dass die nächste Arbeit im selben Fach erst nach Rückgabe der vorigen geschrieben werden darf. Das ist die Regel, die im Wochenplan vom Anfang am ehesten greifen könnte: Wenn die Deutscharbeit vom Vormonat noch nicht zurück ist, kann die am Freitag nicht stattfinden.
Was du tun kannst, wenn es zu viele werden
Der Wochenplan vom Montag hat vier Arbeiten, die Grenze liegt bei zwei oder drei. Der erste Schritt ist der einfachste und wird am seltensten gegangen: der Klassensprecher geht zur Klassenleitung und bittet um Entzerrung. Lehrkräfte wissen oft nicht, was die Kollegen in derselben Woche planen, und die Klassenleitung ist die Stelle, die den Überblick hat. In den meisten Fällen wird eine der Arbeiten verschoben, ohne dass jemand eine Verordnung zitieren muss. Der zweite Schritt, wenn das nicht hilft, ist die Verordnung: ruhig, konkret, mit der Zahl. „Wir haben vier Arbeiten diese Woche, erlaubt sind drei." Wenn auch das nichts bringt, gehen die Eltern zur Schulleitung, schriftlich. Eine Schulleitung, die den Verstoß kennt und nichts tut, riskiert, dass die Arbeit später angefochten wird, und das will keine.
Und wenn die Arbeit trotzdem geschrieben wurde? Dann kannst du ihre Wertung anzweifeln, weil ein Verstoß gegen die Verordnung ein Verfahrensfehler ist. Ob die Note aufgehoben wird, hängt vom Einzelfall ab, und die Schule wird zuerst versuchen, den Fehler mit einer Wiederholung zu heilen, was du nicht immer willst. Deshalb ist der Weg vor der Arbeit fast immer der bessere. Was hier steht, ist keine Rechtsberatung; die verbindliche Zahl steht in der Verordnung deines Landes, und weil sie sich ändert, trägt dieser Artikel oben ein Datum. Für die Woche vom Anfang reicht aber ein Blick: Vier sind zu viele, überall.
Ob eine Schule ihre Arbeiten mit Überblick plant oder die Klassen in der letzten Woche vor den Ferien überrollt, ist eine der Fragen, die kein Infoabend beantwortet. Die Erfahrungsberichte von Schülern und Eltern auf Schulerfahrung.com tun es, und wenn deine Schule dort noch fehlt, kannst du die erste Stimme sein.
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