Ratgeber › Rechte in der Schule
Darf ein Lehrer unangekündigte Tests schreiben?
In der zweiten Stunde Erdkunde kommt die Lehrerin herein, legt einen Stapel Blätter auf den Tisch und sagt: "Hefte zu, wir schreiben." Davon hat sie gestern kein Wort gesagt, und auch letzte Woche nicht. Du hast die Hausaufgabe zum Klimadiagramm zwar gemacht, aber nicht mehr angeschaut. Neben dir flüstert jemand: "Das darf sie gar nicht." Stimmt das?
Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an, was geschrieben wird. Eine Klassenarbeit, Schulaufgabe oder Klausur muss in allen Bundesländern angekündigt werden, in der Regel mindestens eine Woche im Voraus. Ein kurzer Test über den Stoff der letzten Stunden darf dagegen fast überall unangekündigt sein. Je nach Land wird er Stegreifaufgabe, Ex, schriftliche Wiederholungsarbeit, Lernkontrolle oder schriftliche Übung genannt. Er muss kurz sein, sich nur auf den gerade behandelten Stoff beziehen und im Gewicht deutlich unter einer Klassenarbeit liegen. Wer das weiß, kann in der zweiten Stunde Erdkunde sofort erkennen, ob die Lehrkraft einen Test durchführen darf.
Zwei Sorten von Arbeiten, zwei Sorten von Regeln
In den Schulvorschriften aller Bundesländer wird zwischen großen und kleinen schriftlichen Leistungsnachweisen unterschieden. Zu den großen zählen die Klassenarbeiten, in Bayern Schulaufgaben und in der Oberstufe Klausuren. Sie dauern eine Schulstunde oder länger, prüfen den Stoff mehrerer Wochen, sind in ihrer Zahl pro Jahr festgelegt und haben einen großen Einfluss auf die Zeugnisnote. Für sie gilt überall eine Ankündigungspflicht, da niemand den Stoff von sechs Wochen ohne Vorbereitung angemessen vermitteln kann und die Vorschriften eine Häufung von Arbeiten verhindern sollen. Bayern schreibt in § 22 der Gymnasialschulordnung vor, dass Schulaufgaben spätestens eine Woche vorher angekündigt werden müssen. Hessen verlangt in seiner Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses mindestens fünf Unterrichtstage. In Rheinland-Pfalz sind es ebenfalls eine Woche, in Baden-Württemberg eine Woche und in Niedersachsen wird in der Notenbildungsverordnung formuliert: "in der Regel einige Tage vorher". Eine Klassenarbeit, die am Morgen verkündet wird, ist also überall unzulässig und das Ergebnis kann angefochten werden.
Die kleinen Leistungsnachweise sind eine andere Welt. Ihr Zweck ist es zu prüfen, ob du mitgearbeitet hast, nicht, ob du gelernt hast. Deshalb dürfen sie überraschend kommen. In Bayern ist das in Paragraf 23 der Gymnasialschulordnung am genauesten geregelt: Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt, beziehen sich auf höchstens die zwei unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden und die Hausaufgabe und die Bearbeitungszeit beträgt höchstens 20 Minuten. Daneben gibt es die Kurzarbeit, die bis zu 30 Minuten dauert, mehr Stoff umfassen darf und deshalb mindestens eine Woche vorher angekündigt werden muss. In Baden-Württemberg ist in Paragraf 8 der Notenbildungsverordnung die schriftliche Wiederholungsarbeit über den Stoff der unmittelbar vorangegangenen Stunden geregelt. Auch diese erfolgt ohne Ankündigung und dauert etwa 20 Minuten. Nordrhein-Westfalen spricht in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen von schriftlichen Übungen, die kurz sind und nicht angekündigt werden müssen. Hessen nennt sie Lernkontrollen. Niedersachsen erlaubt kurze schriftliche Lernkontrollen ohne Ankündigung ausdrücklich.
Der Kern der Antwort lautet: Das Flüstern aus der Nachbarreihe stimmt nur, wenn das, was auf dem Pult liegt, tatsächlich eine Klassenarbeit ist. Ein Test über das Klimadiagramm von letzter Woche mit zwanzig Minuten Zeit ist erlaubt - egal, ob er Ex-, Test- oder Lernkontrollarbeit heißt.
Woran du erkennst, ob die Grenze überschritten ist
Während die Blätter verteilt werden, kannst du dir drei Fragen stellen. Erstens: Wie lange? Ein unangekündigter Test, der länger als 45 Minuten dauert, ist keiner mehr. Die Vorschriften nennen 15, 20 oder 30 Minuten, je nach Land. Eine Lehrkraft, die eine ganze Stunde schreiben lässt, hat eine Klassenarbeit geschrieben, auch wenn sie es anders nennt. Zweitens: Worüber? Der Stoff eines unangekündigten Tests muss der der letzten Stunden sein, in Bayern sogar der der letzten zwei. Wer plötzlich das ganze Halbjahr abfragt, überschreitet diesen Rahmen. Drittens: Wie schwer zählt er? Ein Test darf nicht wie eine Klassenarbeit in die Note eingehen. In Bayern zählen alle kleinen Leistungsnachweise zusammen höchstens so viel wie die großen. In Nordrhein-Westfalen gehören schriftliche Übungen zu den "sonstigen Leistungen", die etwa die Hälfte der Note ausmachen - zusammen mit allem anderen, was du mündlich und praktisch tust. Ein einzelner Test, der die Zeugnisnote maßgeblich beeinflusst, ist deshalb fast immer falsch gewichtet.
Und dann gibt es Grenzfälle, die die Verordnungen nicht ausdrücklich regeln, die sich aber aus dem Sinn ergeben. Ein unangekündigter Test in der ersten Stunde nach den Ferien über den Stoff vor den Ferien ist zum Beispiel ein Grenzfall. In Baden-Württemberg ist dies für die Grundschule ausdrücklich verboten und an weiterführenden Schulen fragwürdig, da die "letzten Stunden" zwei Wochen zurückliegen. Ein Test am Tag einer Klassenarbeit ist in den meisten Ländern nicht verboten, da die "Ein-Arbeit-pro-Tag-Regel" nur für Klassenarbeiten gilt. An vielen Schulen ist er jedoch intern ausgeschlossen. Wie diese Regel funktioniert und was du tun kannst, wenn drei Arbeiten in einer Woche anstehen, beschreibt der Ratgeber "Wie viele Klassenarbeiten dürfen an einem Tag geschrieben werden?".
Warum Lehrkräfte das machen, und warum es dich nicht ärgern muss
Es lohnt sich, die Perspektive kurz zu wechseln. Eine Lehrkraft, die jeden Test ankündigt, erhält Ergebnisse, die zeigen, wer am Abend zuvor gelernt hat. Eine Lehrkraft, die überraschend fragt, sieht hingegen, wer im Unterricht dabei war. Letztere Information ist für die Lehrkraft wertvoller, da sie zeigt, wo die Klasse tatsächlich steht. Eine Studie der Universität Marburg aus dem Jahr 2022 kam allerdings zu dem Ergebnis, dass unangekündigte Tests Schüler messbar verunsichern und im Schnitt zu schlechteren Ergebnissen führen als dieselben Tests mit Vorwarnung. Beides ist wahr und erklärt, warum die Vorschriften einen Mittelweg wählen. Überraschung ist erlaubt, aber nur in kleinem Umfang, nur kurz und nur über das, was gerade dran war.
Für dich bedeutet das etwas Nüchternes. Der einzige zuverlässige Schutz vor einer Ex ist es, den Stoff der letzten zwei Stunden am Abend kurz durchzugehen. Das kostet dich pro Fach nur zehn Minuten und hat einen Nebeneffekt, den die Lernforschung seit Jahrzehnten bestätigt. Wer den Stoff am selben Tag noch einmal durchgeht, behält ihn deutlich länger als jemand, der ihn erst vor der Klassenarbeit wiederholt. Der unangekündigte Test ist also die Regel, die dich zu dem zwingt, was ohnehin am besten funktioniert.
Wenn die Lehrkraft die Regeln bricht
Wenn du sicher bist, dass es sich um eine verkappte Klassenarbeit handelte, die zu lang war, zu viel Stoff abdeckte und zu schwer gewichtet war, gilt die übliche Reihenfolge. Zuerst sprichst du die Lehrkraft nach der Stunde an. Bleibe dabei ruhig und führe die konkrete Regel an: "Das waren 45 Minuten über das ganze Halbjahr, das ist doch eine Klassenarbeit, und die muss eine Woche vorher angekündigt sein." Wenn nichts passiert, wende dich an die Klassenleitung oder die Schulleitung, am besten durch deine Eltern und schriftlich. Eine Schulleitung, der ein solcher Fall vorgelegt wird, wird die Arbeit in der Regel nicht werten oder wiederholen lassen, da ihr bewusst ist, dass die Note vor der Schulaufsicht nicht Bestand hätte. Was gegen eine einzelne Note möglich ist, die du für unfair hältst, ist Thema eines eigenen Artikels in diesem Bereich. Wie einzelne Tests und Arbeiten überhaupt in die Zeugnisnote eingehen, erklärt der Ratgeber "Wie berechnet man den Notendurchschnitt?".
Zu jedem Text über Schulrecht gehört der folgende Hinweis: Die genauen Bezeichnungen, Zeiten und Gewichte stehen in der für deine Schulform geltenden Verordnung deines Bundeslandes, und diese Texte werden geändert. Der Stand dieses Artikels ist oben unter der Überschrift angegeben. Was hier steht, ist keine Rechtsberatung, aber es reicht aus, um in der zweiten Stunde Erdkunde ruhig zu bleiben. Zwanzig Minuten über das Klimadiagramm darf sie. Eine Stunde über das Halbjahr nicht.
Wie eine Schule mit Tests umgeht, ob dort überraschend und fair abgefragt wird oder die Ex zur Waffe wird, ist in keiner Verordnung festgelegt. All das erfährst du in den Bewertungen der Schulen auf Schulerfahrung.com. Wenn deine Schule dort noch nicht vertreten ist, kannst du der Erste sein, der sie beschreibt.
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