Ratgeber › Noten und Prüfungen
Kann man wegen einer 5 sitzenbleiben?
Die Mathearbeit kommt zurück, und unter dem letzten Kreuz steht in roter Schrift eine 5. Nicht die erste in diesem Halbjahr. Auf dem Heimweg rechnest du: Wenn das so bleibt, steht die 5 im Zeugnis. Und dann? Irgendwer in der Klasse behauptet, mit einer 5 bleibe man automatisch sitzen. Jemand anderes sagt, das stimme nur bei zwei Fünfen. Dein Vater meint, zu seiner Zeit habe eine gereicht. Alle drei klingen sicher, und mindestens zwei liegen falsch.
Die kurze Antwort: Nein. Wegen einer einzigen 5 auf dem Zeugnis bleibt in Deutschland niemand sitzen. In allen 16 Bundesländern wird eine 5 ohne jeden Ausgleich hingenommen, egal in welchem Fach. Gefährlich wird es ab der zweiten 5, und dann kommt es darauf an, in welchen Fächern die Fünfen stehen, ob du sie ausgleichen kannst und in welchem Land du zur Schule gehst. Genau diese Regeln erklärt der Text, damit du im Frühjahr weißt, wo du stehst, statt es zu ahnen.
Warum eine 5 nicht reicht
Die Versetzung ist in jedem Bundesland in einer eigenen Verordnung geregelt, in Niedersachsen zum Beispiel in der Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen, in Nordrhein-Westfalen in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der einzelnen Schulformen, in Bayern in den Schulordnungen der jeweiligen Schulart. Die Texte sind unterschiedlich lang und unterschiedlich umständlich, aber sie folgen alle demselben Gedanken: Versetzt wird, wer im nächsten Schuljahr voraussichtlich mitkommt. Eine 5 in einem Fach heißt „mangelhaft", und mangelhaft bedeutet in der Notendefinition der Kultusministerkonferenz, dass die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, die Grundkenntnisse aber vorhanden sind und die Lücken in absehbarer Zeit behoben werden können. Genau deshalb ist eine einzelne 5 kein Grund zum Wiederholen. Sie ist eine Lücke, kein Loch.
Anders sieht es bei der 6 aus. „Ungenügend" heißt, dass auch die Grundkenntnisse fehlen. Eine 6 in einem Fach macht die Versetzung in fast allen Ländern und Schulformen ohne Ausgleich unmöglich, und in vielen Verordnungen zählt eine 6 wie zwei Fünfen. Wer also im Halbjahr auf einer 6 steht, hat ein ernsteres Problem als jemand mit zwei Fünfen, auch wenn es auf dem Papier eine Note weniger ist.
Ab der zweiten 5: die Ausgleichsregel
Zwei Fünfen sind der Punkt, an dem die Verordnungen anfangen zu rechnen. Die Grundregel lautet fast überall: Zwei Fünfen können ausgeglichen werden, wenn du in anderen Fächern mindestens eine 3 hast, in manchen Ländern pro Fünf eine 3 oder eine 2 für beide. Drei Fünfen lassen sich nirgendwo mehr ausgleichen. Bis hierhin ist es einfach. Kompliziert wird es durch die Fächergruppen.
Die meisten Länder teilen die Fächer in zwei Gruppen. In der ersten stehen Deutsch, Mathematik und die Fremdsprachen, oft ergänzt um ein weiteres Fach, das je nach Schulform und Klassenstufe dazukommt, etwa Physik in der Oberstufe des Gymnasiums oder das Profilfach an Realschulen. In der zweiten Gruppe stehen alle übrigen Fächer. Die Regel dahinter: Eine 5 in einem Fach der ersten Gruppe muss durch ein Fach derselben Gruppe ausgeglichen werden. Eine 5 in Mathe rettest du also mit einer 3 in Englisch, nicht mit einer 2 in Sport. Eine 5 in Kunst dagegen lässt sich mit fast jedem Fach ausgleichen. Deshalb sind zwei Fünfen in Mathe und Deutsch deutlich gefährlicher als zwei Fünfen in Musik und Erdkunde, obwohl es dieselbe Anzahl ist. Wer im Frühjahr rechnet, sollte deshalb nicht nur die Fünfen zählen, sondern schauen, wo sie stehen und was er dagegensetzen kann.
Ein Beispiel, wie es in vielen Ländern läuft: Zeugnis mit einer 5 in Mathe und einer 5 in Geschichte, dazu eine 3 in Englisch und eine 2 in Biologie. Die Mathe-5 ist durch die Englisch-3 ausgeglichen, die Geschichts-5 durch die Bio-2. Versetzt. Dasselbe Zeugnis, aber statt der 3 in Englisch eine 4: Jetzt fehlt der Ausgleich für Mathe, und die Versetzung steht auf der Kippe. Ob dann eine Nachprüfung möglich ist oder die Klassenkonferenz einen Ausnahmebeschluss fasst, hängt vom Land ab.
Was sich zwischen den Ländern unterscheidet
Bayern gilt als streng. Am Gymnasium reicht dort eine 6 oder zwei Fünfen in Vorrückungsfächern für die Nichtversetzung, ein Ausgleich ist nur eng möglich, dafür gibt es die Nachprüfung im September und das Vorrücken auf Probe. Baden-Württemberg arbeitet mit einem ähnlichen Kerngedanken, unterscheidet aber genau nach Kernfächern und Nebenfächern und erlaubt in bestimmten Konstellationen den Ausgleich von zwei Fünfen durch zwei Dreien. Nordrhein-Westfalen ist in der Sekundarstufe I vergleichsweise ausgleichsfreundlich: Eine 5 ohne Ausgleich, zwei Fünfen mit Ausgleich, dazu die Nachprüfung, wenn eine bessere Note in genau einem Fach die Versetzung bringen würde. Niedersachsen kennt zusätzlich die Möglichkeit, dass die Klassenkonferenz bei zwei nicht ausgeglichenen Fünfen trotzdem versetzt, wenn sie eine erfolgreiche Mitarbeit im nächsten Jahrgang erwartet.
Und dann gibt es die Länder, die das Sitzenbleiben weitgehend abgeschafft haben. In Hamburg gibt es an den Stadtteilschulen und Gymnasien bis zur zehnten Klasse keine Nichtversetzung mehr, wer zurückfällt, bekommt verpflichtende Förderung. Berlin und Brandenburg haben in der Grundschule das Wiederholen zur Ausnahme gemacht und setzen in der Sekundarstufe stärker auf Förderung als auf Wiederholung. Für dich heißt das: Wer in Hamburg mit drei Fünfen in der Achten steht, hat andere Sorgen als jemand in Bayern, aber nicht die Sorge, die Klasse zu verlieren. Die Zahlen zeigen die Unterschiede deutlich. Bundesweit wiederholen rund zwei Prozent aller Schüler ein Schuljahr, in Bayern liegt der Wert traditionell darüber, in Hamburg und Berlin weit darunter.
Weil sich diese Regeln von Land zu Land und von Schulform zu Schulform unterscheiden und weil sie immer wieder geändert werden, gibt es nur eine Quelle, die für dich verbindlich ist: die Versetzungsordnung deines Landes für deine Schulform. Sie steht im Internet, meist auf der Seite des Kultusministeriums, und deine Klassenleitung kann sie dir für deinen Fall in fünf Minuten erklären. Frag danach, sobald die erste 5 steht, nicht erst, wenn der blaue Brief kommt.
Die 5 im Halbjahr ist nicht die 5 im Zeugnis
Ein Punkt, der oft übersehen wird: Fürs Sitzenbleiben zählt nur das Jahreszeugnis im Sommer. Das Halbjahreszeugnis ist eine Zwischenbilanz. Wer im Februar eine 5 hat, kann sie bis Juli wegarbeiten, und in vielen Ländern zählt die Jahresnote nicht als Durchschnitt beider Halbjahre, sondern als Gesamtbewertung des Jahres, bei der die Entwicklung eine Rolle spielt. Eine 5 im ersten Halbjahr und eine solide 3 im zweiten ergeben in der Praxis oft eine 4 im Jahreszeugnis, nicht rechnerisch, sondern weil die Lehrkraft die Verbesserung sieht. Umgekehrt gilt das auch.
Der blaue Brief, offiziell die Mitteilung über die Gefährdung der Versetzung, kommt in den meisten Ländern etwa acht bis zehn Wochen vor dem Zeugnis. Er ist keine Vorentscheidung, sondern eine Pflicht der Schule: Wer nicht gewarnt wurde, darf in einigen Ländern in dem betreffenden Fach nicht mit einer versetzungsrelevanten 5 überrascht werden. Ab dem Brief bleiben dir also zwei Monate, und zwei Monate reichen in einem Fach fast immer, um von einer 5 auf eine 4 zu kommen, wenn du weißt, woran es liegt. Was dann konkret hilft und wie du für die letzte Arbeit lernst, ohne die Nacht davor durchzumachen, wird ein eigener Artikel in diesem Bereich beschreiben.
Wenn es doch knapp wird
Drei Dinge solltest du kennen, falls im Juni zwei Fünfen ohne Ausgleich stehen. Erstens die Nachprüfung: In vielen Ländern kannst du in den letzten Ferientagen oder in der ersten Schulwoche eine Prüfung in dem Fach ablegen, dessen bessere Note die Versetzung bringen würde. Wer sie besteht, ist versetzt. Zweitens das Vorrücken auf Probe, das es unter anderem in Bayern gibt: Du gehst in die nächste Klasse und musst bis zu einem Stichtag zeigen, dass du mitkommst. Drittens die freiwillige Wiederholung, die manchmal die klügere Wahl ist, etwa wenn ein Jahr aus Krankheitsgründen weitgehend ausgefallen ist. Die Bildungsforschung ist beim erzwungenen Sitzenbleiben ziemlich einig, dass es im Durchschnitt wenig bringt; die freiwillige Entscheidung mit klarem Grund ist etwas anderes. Wie Eltern und Schüler diese Entscheidung abwägen können, beschreibt der Ratgeber Sitzenbleiben: Wann es droht und was zu tun ist.
Bleibt die Frage, ob die 5 selbst gerecht war. Wenn du das Gefühl hast, dass in einem Fach nicht deine Leistung bewertet wurde, sondern etwas anderes, gibt es Wege, das zu klären, und die beginnen mit der Frage nach der Gewichtung der Noten, die im Artikel Wie berechnet man den Notendurchschnitt? erklärt ist. Was hier steht, ersetzt keine Rechtsberatung und keinen Blick in die Verordnung deines Landes, aber es reicht, um im Klassenzimmer zu wissen, wer von den dreien recht hatte: keiner. Eine 5 ist eine Warnung, zwei sind eine Rechenaufgabe, drei sind das Problem.
Wie eine Schule mit gefährdeten Schülern umgeht, ob es dort Förderkurse gibt, ob Lehrkräfte früh warnen oder erst im Juni, steht in keiner Versetzungsordnung. Es steht in den Erfahrungsberichten von Schülern und Eltern auf Schulerfahrung.com. Wenn du deine Schule dort noch nicht findest, kannst du der Erste sein, der es beschreibt.
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