Ratgeber › Noten und Prüfungen

Was tun, wenn ich unfair benotet werde?

Die Deutscharbeit kommt zurück, unter dem Text steht eine 4, und daneben drei Wörter: „Argumentation zu dünn". Deine Sitznachbarin hat fast dieselben Argumente, denselben Aufbau, einen ähnlichen Schluss, und eine 2. Du liest deinen Text noch einmal, dann ihren, und findest den Unterschied nicht. Auf dem Heimweg formt sich der Satz, den fast jeder irgendwann in der Schulzeit denkt: Das ist unfair. Und gleich dahinter die Frage: Kann man da überhaupt etwas machen?

Die kurze Antwort: Ja, aber nicht so, wie die meisten denken. Gegen eine einzelne Note für eine Klassenarbeit gibt es keinen Widerspruch und keine Klage, weil sie rechtlich kein Verwaltungsakt ist. Was es gibt, ist ein Anspruch darauf, dass die Lehrkraft ihre Bewertung erklärt und noch einmal überdenkt, und dahinter die Beschwerde bei der Schulleitung und der Schulaufsicht. Anders sieht es bei Noten aus, an denen etwas hängt: die Versetzung, ein Abschluss, eine Kursnote in der Oberstufe. Die sind angreifbar, mit Frist und notfalls vor Gericht. Wie du in beiden Fällen vorgehst, was Erfolg hat und was nicht, erklärt dieser Text.

Was ein Gericht prüfen würde, und was nicht

Bevor du dich auf den Weg machst, lohnt sich ein Blick darauf, wie Gerichte Schulnoten sehen, denn danach richtet sich auch, was in der Schule Aussicht auf Erfolg hat. Lehrkräfte haben bei der Bewertung einen Beurteilungsspielraum. Das ist ein Fachbegriff des Verwaltungsrechts und bedeutet: Ob eine Argumentation „zu dünn" ist, entscheidet die Lehrkraft, nicht der Richter, und auch nicht die Sitznachbarin. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Linie in mehreren Entscheidungen festgelegt, unter anderem 1993 und 1994, und sie gilt bis heute. Ein Gericht ersetzt die Bewertung der Lehrkraft nicht durch eine eigene.

Was ein Gericht prüft, sind vier Dinge, und genau diese vier solltest du im Kopf haben, wenn du deine Note ansiehst. Erstens Verfahrensfehler: Wurde die Arbeit angekündigt, wie es die Verordnung verlangt, war sie nicht die zweite an diesem Tag, wurde der Stoff überhaupt behandelt? Zweitens falsche Tatsachen: Hat die Lehrkraft eine richtige Antwort als falsch gewertet, eine Aufgabe übersehen, Punkte falsch addiert? Drittens sachfremde Erwägungen: Ist etwas in die Note eingeflossen, das nichts mit der Leistung zu tun hat, dein Verhalten, ein Streit, deine Handschrift, eine Meinung, die der Lehrkraft nicht passt? Viertens ein Verstoß gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze: Wurde ein Maßstab angelegt, den es vorher nicht gab, wurde bei dir strenger gemessen als bei anderen, ist die Bewertung in sich widersprüchlich? Wer einen dieser vier Punkte belegen kann, hat einen Fall. Wer nur sagen kann „ich finde, das war eine 3", hat keinen. Das ist hart, aber es ist auch die Regel, die dich schützt, wenn eine andere Lehrkraft dich einmal besser bewertet als deine Mitschüler.

Der erste Schritt, der fast immer der wichtigste ist

Du hast ein Recht darauf, zu erfahren, wie deine Note zustande gekommen ist. Das steht in allen Schulgesetzen als Auskunftsrecht, in Nordrhein-Westfalen etwa in Paragraf 44 des Schulgesetzes, in Niedersachsen in Paragraf 59 des Schulgesetzes, in Bayern in Artikel 52 des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes. Dazu gehört bei Klassenarbeiten die Einsicht in die korrigierte Arbeit und die Erklärung der Bewertung, und in der Regel auch der Erwartungshorizont, also das, was die Lehrkraft für eine gute Antwort gehalten hätte. Die Nachbesprechung der Arbeit ist genau dafür da, und die meisten Streitfälle enden dort, weil sich zeigt, dass die Sitznachbarin an drei Stellen etwas hatte, das dir fehlte, oder weil die Lehrkraft beim Nachrechnen selbst einen Fehler findet.

Deshalb ist der erste Schritt ein Gespräch, und zwar eines, das anders geführt wird als der Satz vom Heimweg. Nicht „das ist unfair", sondern „ich verstehe nicht, warum meine Argumentation zu dünn war, können Sie mir zeigen, was gefehlt hat?" Der Unterschied ist nicht Höflichkeit, sondern Strategie: Die zweite Frage zwingt die Lehrkraft, ihre Bewertung zu begründen, und eine Bewertung, die sich nicht begründen lässt, ist genau die, die sich ändern lässt. Nimm die Arbeit mit, nimm, wenn du sie hast, die Arbeit der Nachbarin mit, und geh die Stellen durch. Wenn Punkte falsch addiert sind, wird das an Ort und Stelle korrigiert. Wenn eine richtige Antwort als falsch gewertet wurde, meistens auch. Wenn es um den Gesamteindruck geht, bekommst du zumindest eine Erklärung, und mit der kannst du entscheiden, ob du weitergehst.

Ein Hinweis zur Sitznachbarin: Der Vergleich mit einer anderen Arbeit ist ein legitimes Argument, wenn er einen Widerspruch im Maßstab zeigt, also dieselbe Sache bei ihr als richtig und bei dir als falsch. Er ist kein Argument, wenn er nur zeigt, dass ihre Arbeit besser bewertet wurde. Zwei Texte, die sich ähneln, können sich in dem unterscheiden, was der Leser nicht sofort sieht, und die Lehrkraft hat sie beide gelesen.

Wenn das Gespräch nichts bringt

Bleibt die Lehrkraft bei ihrer Note und hältst du sie weiter für falsch aus einem der vier Gründe, ist der nächste Schritt die Beschwerde bei der Schulleitung. Die sollte schriftlich sein und, wenn du minderjährig bist, von deinen Eltern kommen. Sie nennt die Arbeit, die Note, den konkreten Fehler und was du bereits mit der Lehrkraft besprochen hast. Kein langer Brief, eine Seite, sachlich, mit der Bitte um Überprüfung. Die Schulleitung wird die Lehrkraft um eine Stellungnahme bitten und die Arbeit oft selbst ansehen. Sie kann eine Note nicht einfach ändern, aber sie kann die Lehrkraft zur Neubewertung anhalten, und wenn ein Verfahrensfehler vorliegt, etwa eine nicht angekündigte Arbeit, kann sie die Arbeit annullieren lassen. Was zu Ankündigung und Anzahl von Arbeiten gilt, steht in den Ratgebern Darf ein Lehrer unangekündigte Tests schreiben? und Wie viele Klassenarbeiten dürfen an einem Tag geschrieben werden?.

Bleibt auch das ohne Ergebnis, gibt es die Schulaufsicht, also das Schulamt oder die Bezirksregierung oder das Landesschulamt, je nach Land. Dort ist eine Beschwerde über eine einzelne Klassenarbeitsnote selten erfolgreich, weil auch die Aufsicht den Beurteilungsspielraum respektiert. Sie prüft, ob das Verfahren korrekt war und ob die Bewertung nachvollziehbar begründet ist. Wenn beides stimmt, bleibt die Note. Für die Deutscharbeit vom Anfang ist der Weg hier meistens zu Ende, und das ist in Ordnung, denn eine einzelne Arbeit entscheidet nichts. Wie Einzelnoten in die Zeugnisnote eingehen und warum die Zeugnisnote keine Rechenaufgabe ist, erklärt der Ratgeber Wie berechnet man den Notendurchschnitt?.

Wenn an der Note etwas hängt

Anders sieht es aus, wenn die Note Folgen hat, die über das Zeugnis hinausgehen. Die Nichtversetzung ist ein Verwaltungsakt, ebenso die Nichtzulassung zu einer Abschlussprüfung, das Nichtbestehen einer Prüfung, das Abschluss- oder Abgangszeugnis und in der Oberstufe die Kursnote, die ins Abitur eingeht. Gegen diese Entscheidungen gibt es den Widerspruch, in einigen Ländern direkt die Klage, und dafür gilt eine Frist: einen Monat ab Bekanntgabe, in der Regel ab dem Tag, an dem du das Zeugnis oder den Bescheid bekommen hast. Wer die verpasst, hat verloren, egal wie gut die Argumente sind. Deshalb sollte der Widerspruch innerhalb der ersten zwei Wochen abgeschickt werden, notfalls zunächst nur mit einem Satz und der Begründung später.

In diesen Fällen lohnt sich auch der Anwalt, und zwar einer, der Schulrecht macht. Verwaltungsgerichte haben in den letzten Jahrzehnten eine ganze Reihe von Versetzungsentscheidungen aufgehoben, fast immer wegen Verfahrensfehlern: keine rechtzeitige Warnung vor der Gefährdung, keine Klassenkonferenz, ein Ausgleich, der nach der Verordnung möglich gewesen wäre und nicht geprüft wurde. Selten wegen einer Note, die dem Gericht zu streng vorkam. Was bei Versetzung und Ausgleich gilt, steht im Ratgeber Kann man wegen einer 5 sitzenbleiben?. Und in der Oberstufe kommt noch etwas dazu: Wer eine Kursnote anfechten will, muss es sofort tun, nicht erst beim Abitur, weil die Note mit dem Halbjahreszeugnis bestandskräftig wird.

Was dabei hilft und was schadet

Was hilft: Alles aufschreiben, mit Datum. Die Arbeit, die Bemerkungen der Lehrkraft, das Gespräch, wer was gesagt hat. Ruhig bleiben, auch wenn es schwerfällt, denn ein Schüler, der laut wird, gibt der Lehrkraft die Gelegenheit, über das Verhalten zu reden statt über die Note. Die Eltern einbeziehen, aber erst nach dem eigenen Gespräch, weil eine Lehrkraft es dir anrechnet, wenn du selbst gekommen bist. Und die richtige Frage stellen, nämlich nicht, ob die Note gerecht ist, sondern ob einer der vier Gründe vorliegt.

Was schadet: Die Sitznachbarin öffentlich als Beweis zu benutzen, denn dann geht es plötzlich um sie. Mit einem Anwalt zu drohen, wo es um eine Klassenarbeit geht, denn jede Lehrkraft weiß, dass der nichts ausrichten kann. Und die Note zur Sache zwischen dir und der Lehrkraft zu machen, weil du sie noch zwei Jahre hast. Die meisten Lehrkräfte bewerten nach bestem Wissen, und die meisten, die sich irren, korrigieren es, wenn man sie sachlich darauf hinweist. Die wenigen, die es nicht tun, erkennst du daran, dass sie ihre Bewertung nicht erklären können. Das ist der Moment, in dem die Beschwerde beginnt. Was hier steht, ist keine Rechtsberatung; wenn es um Versetzung oder Abschluss geht, ist der Fachanwalt für Schulrecht die richtige Adresse, und die Frist läuft.

Ob an einer Schule nachvollziehbar benotet wird, ob Lehrkräfte ihre Bewertung erklären und ob eine Beschwerde dort ernst genommen wird, ist eine der Fragen, die man vor der Schulwahl gern beantwortet hätte und nirgends findet. Außer in den Erfahrungsberichten von Schülern und Eltern auf Schulerfahrung.com. Wenn deine Schule dort noch fehlt, kannst du die erste Stimme sein.

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