Ratgeber › Rechte in der Schule

Darf ein Lehrer die ganze Klasse nachsitzen lassen?

Donnerstag, letzte Stunde, Deutsch. In der hinteren Reihe fliegt zum dritten Mal ein Radiergummi. Irgendwer lacht. Die Lehrerin dreht sich um und sieht 26 unschuldige Gesichter. "Wenn sich niemand meldet, bleibt morgen die ganze Klasse in der siebten Stunde hier." Du hast nichts geworfen, nichts gelacht und nicht einmal hingeschaut. Und trotzdem sollst du morgen bleiben.

Die kurze Antwort lautet: Nein, das darf sie nicht. Eine Lehrkraft darf einzelne Schüler zum Nachsitzen verpflichten, wenn diese etwas versäumt oder den Unterricht gestört haben. Sie darf jedoch nicht die gesamte Klasse bestrafen, wenn ihr der Verursacher nicht bekannt ist oder dieser sich nicht outen will. Diese sogenannte Kollektivstrafe verstößt in allen Bundesländern gegen den in jedem Schulgesetz verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der Rest dieses Textes erklärt, warum das trotzdem ständig passiert, wo die Ausnahmen liegen und wie du dich verhalten kannst, ohne dir die Lehrkraft zur Feindin zu machen.

Was Nachsitzen rechtlich überhaupt ist

Auch wenn es sich so anfühlt: Nachsitzen ist keine Strafe im Sinne des Gesetzes. Die Schulgesetze der Länder unterscheiden zwischen zwei Arten von Maßnahmen: Erziehungsmaßnahmen, die eine Lehrkraft allein anordnen darf, weil sie pädagogisch wirken sollen, und Ordnungsmaßnahmen, für die es ein förmliches Verfahren braucht, meist mit Anhörung und Beteiligung der Schulleitung oder einer Konferenz, wie den schriftlichen Verweis oder den Ausschluss vom Unterricht. Nachsitzen gehört zur ersten Sorte. Es handelt sich um eine Art Nacharbeit unter Aufsicht: Wer den Unterricht versäumt hat, weil er zu spät kam, geschwätzt hat oder seine Hausaufgaben nicht dabei hatte, holt das Versäumte nach, während die anderen gehen. Es steht damit in derselben Reihe wie das vorübergehende Wegnehmen eines Handys: erlaubt, aber nur bei Anlass und in Maßen.

Genau darin liegt die erste Grenze. Nachsitzen darf nicht einfach bedeuten, Zeit abzusitzen. In Artikel 86 seines Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes formuliert Bayern das z.B. wie folgt: "Bei nicht hinreichender Beteiligung am Unterricht ist eine Nacharbeit unter Aufsicht einer Lehrkraft zulässig." Rheinland-Pfalz geht in seiner Schulordnung noch weiter und schreibt ausdrücklich fest, dass reines Nachsitzen weder als Erziehungs- noch als Ordnungsmaßnahme erlaubt ist, sondern lediglich die Nacharbeitung des Versäumten. Mecklenburg-Vorpommern schließt das Nachsitzen als Strafe aus. In Hamburg und Schleswig-Holstein ist es zum Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts erlaubt. In Baden-Württemberg sind bis zu vier Stunden möglich, in Brandenburg nur eine. Zweitens müssen deine Eltern vorher informiert werden, denn du kannst nicht einfach eine Stunde später nach Hause kommen, ohne dass jemand weiß, wo du bist. Und die dritte Grenze ist: Die Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem stehen, was passiert ist. Zwei Stunden Nacharbeit für ein vergessenes Arbeitsblatt sind unverhältnismäßig, eine halbe Stunde für eine Woche nicht gemachte Hausaufgaben hingegen nicht.

Warum die ganze Klasse nicht geht

Jede Erziehungsmaßnahme richtet sich an eine Person und ihr Verhalten. Dies ist kein Detail, sondern der Kern des Schulrechts: Die Schule darf auf Fehlverhalten reagieren, jedoch nur gegenüber der Person, die sich so verhalten hat. Wer ruhig auf seinem Platz saß, hat nichts versäumt, das er nacharbeiten müsste, und nichts getan, das erzogen werden müsste. Ihn nachsitzen zu lassen, ist deshalb keine Erziehungsmaßnahme mehr, sondern eine Strafe ohne Anlass. Der Bildungsserver Rheinland-Pfalz schreibt dies für sein Land klar aus: Kollektivstrafen sind ausgeschlossen. Gruppenmaßnahmen kommen nur infrage, wenn sich jedes einzelne Mitglied der Gruppe selbst falsch verhalten hat. Andere Bundesländer haben das nicht so wörtlich in ihren Vorschriften verankert. Doch der in Paragraf 90 des baden-württembergischen Schulgesetzes, in Paragraf 61 des niedersächsischen Schulgesetzes und in allen anderen Schulgesetzen festgeschriebene Grundsatz der Verhältnismäßigkeit führt zum selben Ergebnis. Eine Maßnahme, die Unbeteiligte trifft, ist nie verhältnismäßig.

Warum machen Lehrkräfte es dann trotzdem? Meist aus Hilflosigkeit. Wer den Radiergummiwerfer nicht gesehen hat, hat nur zwei Möglichkeiten: Entweder er lässt es auf sich beruhen oder er setzt die Klasse unter Druck, damit sie den Täter verrät. Die zweite Variante ist bequem und wirkt oft, aber sie ist nicht erlaubt und führt außerdem dazu, dass sich die Klasse gegeneinander wendet. Ein Lehrer, der das durchdenkt, würde es nicht tun. Viele durchdenken es nicht, weil es Donnerstag, die siebte Stunde ist.

Die Ausnahme: wenn wirklich alle beteiligt waren

Es gibt Fälle, in denen die ganze Klasse nachsitzen muss und das ist rechtlich in Ordnung. Wenn eine Klasse gemeinsam beschließt, eine Stunde zu schwänzen, hat jeder Einzelne unentschuldigt Unterricht versäumt und darf die Stunde nacharbeiten. Wenn in einer Stunde niemand die Hausaufgaben gemacht hat, weil alle die Aufgabe für optional hielten, kann die Lehrkraft die gesamte Klasse dazu verpflichten, die Hausaufgaben nachzuarbeiten. Wenn die Klasse während einer Vertretungsstunde so laut war, dass kein Unterricht stattfinden konnte und die Lehrkraft glaubhaft sagen kann, dass sich praktisch niemand ruhig verhalten hat, wird auch das durchgehen. Der Unterschied zum Radiergummi ist immer derselbe: Nicht die Gruppe wird bestraft, sondern einzelne Schüler, die alle dasselbe getan haben. Dass es zufällig die ganze Klasse ist, macht die Maßnahme nicht unzulässig. Wenn die Lehrkraft jedoch die ganze Klasse nimmt, weil sie die einzelnen Schüler nicht kennt, ist die Maßnahme unzulässig.

In der Praxis liegt dazwischen eine Grauzone: Sieben von sechsundzwanzig Schülern haben gestört. Die Lehrkraft weiß ungefähr, wer es war, aber nicht genau. Dann muss sie entscheiden, wen sie sicher benennen kann - nur diese Schüler dürfen bleiben. Im Zweifel für den Schüler - das ist auch im Schulrecht die Regel.

Was du tun kannst, und zwar in dieser Reihenfolge

Zunächst die schlechte Nachricht: Aufstehen und gehen ist keine gute Idee. Wenn die Lehrkraft diese Maßnahme anordnet, dann ist sie erst einmal angeordnet. Wer sich einfach entfernt, produziert ein neues Problem, das dann tatsächlich sein eigenes ist. Ein Verwaltungsgericht wird über eine Stunde Nachsitzen ohnehin nie entscheiden, da es diese pädagogische Maßnahme als zu geringfügig ansieht. Gegen sie gibt es keinen Widerspruch. Die Auseinandersetzung findet in der Schule statt, nicht vor Gericht.

Der erste Schritt ist ein ruhiger Satz an die Lehrkraft - am besten nicht vor der Klasse, sondern nach der Stunde: "Ich habe nicht gestört und möchte nicht für etwas nachsitzen, das ich nicht getan habe. Ich weiß, dass Sie nicht die ganze Klasse bestrafen dürfen." An dieser Stelle rudern viele Lehrkräfte zurück, weil sie es selbst wissen und nur einen Ausweg brauchen, der ihr Gesicht wahrt. Gib ihnen diesen Ausweg, indem du nicht triumphierst. Wenn das nicht hilft, sind im zweiten Schritt deine Eltern dran. Sie können der Klassenleitung oder der Schulleitung einen kurzen und sachlichen Brief schreiben, in dem sie das Datum, die Stunde und die angeordnete Maßnahme nennen und darauf hinweisen, dass ihr Kind nicht beteiligt war. Sie sollten auch die Bitte äußern, die Maßnahme auf die tatsächlichen Verursacher zu beschränken. Schreibe den Brief, damit etwas existiert, auf das man sich später beziehen kann. Schulleitungen heben Kollektivstrafen in der Regel auf, da ihnen bewusst ist, dass sie einer Überprüfung durch die Schulaufsicht nicht standhalten würden. Der dritte Schritt ist die Schülervertretung. Wenn eine Lehrkraft regelmäßig zur Kollektivstrafe greift, ist das kein Einzelfall mehr, sondern ein Thema für die Schulkonferenz. Dort sitzen gewählte Schüler mit Stimmrecht.

Was du in jedem Fall tun solltest, ist: alles aufschreiben. Datum, Fach, Lehrkraft, was genau angeordnet wurde und mit welcher Begründung. Nicht, weil du einen Prozess planst, sondern weil in zwei Wochen niemand mehr weiß, ob es der Donnerstag oder der Freitag war. Außerdem gehen die Erinnerungen von Lehrkräften und Schülern in solchen Fällen erstaunlich weit auseinander. Ein Zettel im Hefter reicht.

Und wenn du derjenige warst?

Dann sieht die Sache anders aus und es ist nur fair, das auch zu sagen. Wer gestört hat, muss nacharbeiten. Das ist die Regel, und sie ist in Ordnung. Wer dabei zusieht, wie die ganze Klasse für ihn bleiben muss, und schweigt, macht aus einem kleinen Vergehen ein größeres. Er lässt nämlich zu, dass fünfundzwanzig andere für ihn bezahlen. Sich zu melden, ist zwar unangenehm, aber in dieser Situation das einzig Anständige. Die meisten Lehrkräfte rechnen es einem hoch an und die Klasse merkt es sich auch.

Dies ist keine Rechtsberatung und ersetzt im Streitfall kein Gespräch mit einem Fachanwalt für Schulrecht. Für die Frage, ob eine ganze Klasse wegen eines Radiergummis sitzenbleiben muss, braucht es diesen jedoch nicht. Die Antwort ist in jedem Bundesland dieselbe.

Ob an deiner Schule mit solchen Situationen fair umgegangen wird, ob es Lehrkräfte gibt, die den einzelnen Schüler sehen, oder ob dort Kollektivstrafen zum Alltag gehören, ist in keinem Schulgesetz festgelegt. Du findest die Antworten auf dem Schulebwertungs-Portal Schulerfahrung.com, die von Schülern und Eltern geschrieben wurden. Wenn deine Schule dort noch nicht vertreten ist, kannst du den ersten Bericht schreiben.

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