Ratgeber › Rechte in der Schule
Darf ein Lehrer Schüler vor der Klasse bloßstellen?
Die Deutschlehrerin gibt die Arbeiten zurück. Wie immer sind sie nach Noten sortiert, die besten zuerst, und zu jedem Blatt sagt sie einen Satz. Deine Arbeit ist im letzten Stapel.
"Und hier haben wir wieder unseren Spezialisten, der glaubt, Kommas seien optional."
Die Klasse lacht, nicht alle, aber genug. Du nimmst das Blatt und setzt dich. In diesem Moment ist die 5 das kleinere Problem.
Kurz gesagt: Nein, das darf sie nicht. Eine Lehrkraft darf dich zwar kritisieren, zurechtweisen, ermahnen und schlecht bewerten, aber sie darf dich nicht vor der Klasse lächerlich machen, deine Note vorlesen oder dich so behandeln, dass deine Würde verletzt wird. Das steht nicht als eigener Satz im Schulgesetz, sondern ist darin enthalten. Artikel 1 des Grundgesetzes schützt die Menschenwürde, Artikel 2 dein Persönlichkeitsrecht und das Datenschutzrecht verbietet die Bekanntmachung deiner Noten ohne deine Einwilligung. Die Schwierigkeit liegt nicht in der Regel, sondern darin, dass die Grenze zwischen scharfer Kritik und Bloßstellung im Klassenzimmer schnell verschwimmt und du in dem Moment der Einzige bist, der sie spürt. Dieser Text zieht die Grenze, erklärt, warum das Vorlesen von Noten ein eigener Fall ist, und sagt, was du tun kannst, ohne dich ein zweites Mal zur Zielscheibe zu machen.
Wo Kritik aufhört und Bloßstellen anfängt
Lehrkräfte dürfen deutlich werden. Sie dürfen sagen, dass eine Arbeit schlecht ist, dass du gestört hast oder dass du dich zusammenreißen sollst. Das dürfen sie auch vor der Klasse sagen, wenn es um etwas geht, das die Klasse betrifft. Eine Zurechtweisung vor anderen ist nicht automatisch ein Bloßstellen. Das ist nur dann der Fall, wenn sich drei Dinge verbinden: Es geht nicht mehr um dein Verhalten oder deine Leistung, sondern um dich als Person. Es dient nicht mehr der Korrektur, sondern dem Effekt: dem Lachen, der Abschreckung oder der eigenen Überlegenheit. Und es geschieht vor Publikum, das die Herabsetzung miterlebt. "Diese Arbeit ist in der Argumentation zu dünn, das besprechen wir nachher" ist Kritik. "Unser Spezialist" ist Bloßstellen. Im zweiten Fall hat die Lehrkraft nichts über die Arbeit, sondern über dich gesagt und das auch noch vor der Klasse.
Dazu gehört auch das, was ohne Worte geschieht: die Präsentation einer Arbeit mit allen Fehlern am Beamer, das Vorlesen eines von dir verfassten Textes in belustigtem Ton, das Stehenlassen vor der Klasse, das Vergeben von Spitznamen, das Nachäffen, Kommentare zu deiner Kleidung, deiner Familie, deinem Gewicht oder deiner Herkunft. Die Schulgesetze fassen das unter dem Erziehungsauftrag zusammen, der verlangt, dass die Schule die Persönlichkeit achtet, sowie unter den Dienstpflichten der Lehrkräfte. Keine Erziehungsmaßnahme, die eine Lehrkraft nach den Schulgesetzen ergreifen darf, umfasst das Lächerlichmachen. Der Ratgeber Welche Strafen darf eine Schule verhängen? hat die vollständige Liste und das Herabwürdigen steht dort unter den Dingen, die nie erlaubt sind.
Der eigene Fall: Noten vor der Klasse
Das Vorlesen der Noten bei der Rückgabe, das Sortieren nach Ergebnissen und das Anbringen des Notenspiegels mit Namen an der Tafel waren für Generationen von Schülern normal. Viele Lehrkräfte halten diese Praktiken bis heute für harmlos. Rechtlich ist es das jedoch nicht mehr. Deine Note ist ein personenbezogenes Datum und die Mitteilung deiner Note ohne deine Einwilligung an die Klasse verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung und die Schuldatenschutzregeln der Länder. Dies haben die Datenschutzbeauftragten mehrerer Länder ausdrücklich festgestellt und die Juristin Anne Kröger hat es für die Stiftung Warentest auf den Punkt gebracht: Das Vorlesen der Noten einzelner Schüler ohne deren Einwilligung ist unzulässig und ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Erlaubt bleibt der anonyme Notenspiegel, der zeigt, wie oft welche Note vergeben wurde - ohne Namen. Die Lehrkraft darf dir deine Note sagen, aber so, dass die anderen es nicht hören, oder sie darf sie auf dem Blatt notieren, das du umgedreht bekommst. Es ist nicht erlaubt, dass die Klasse erfährt, wer die 5 hat. Dasselbe gilt für Zeugnisnoten, Fehlzeiten, Dinge aus deiner Akte und alles, was die Lehrkraft über deine Familie weiß. Wenn du deine Note selbst laut sagst, hast du eingewilligt. Wenn du gefragt wirst, ob die Lehrkraft deine Note vorlesen darf, darfst du Nein sagen und niemand darf daraus Schlüsse ziehen.
Warum das wichtiger ist, als es klingt
Man könnte sagen, ein einzelner Lacher sei kein Drama, und das stimmt. Die Forschung zur Lehrer-Schüler-Beziehung kommt jedoch zu einem anderen Ergebnis, wenn man die Summe betrachtet. Schüler, die von Lehrkräften wiederholt herabgesetzt werden, melden sich weniger, trauen sich weniger zu, fehlen häufiger und schneiden in dem Fach schlechter ab - und das unabhängig von ihrer Begabung. Eine Lehrkraft, die bloßstellt, zerstört genau das, was sie zum Unterrichten braucht: die Bereitschaft, einen Fehler zu machen, ohne Angst zu haben. Und sie liefert der Klasse ein Modell: Wer die Lehrkraft über jemanden lachen sieht, lernt, dass diese Person ein erlaubtes Ziel ist. So beginnen nicht wenige Mobbingfälle, weshalb das Thema in diesem Ratgeber nicht nur im Bereich Rechte steht, sondern auch im Bereich Mobbing in der Schule, wo beschrieben wird, wie es weitergehen kann.
Was du tun kannst, in dieser Reihenfolge
In der Situation selbst: möglichst wenig. Wenn du zurückspielst, zurückwitzelst oder aufstehst, gibt das der Lehrkraft die Gelegenheit, aus deinem Verhalten das Thema zu machen. Dann geht es nicht mehr um ihren Satz, sondern um dich. Nimm das Blatt, setz dich und merke dir den genauen Wortlaut. Wenn du kannst, schreib ihn in der Pause auf. Datum, Uhrzeit, Satz, wer es gehört hat. Das ist wichtiger, als es sich anfühlt, denn Bloßstellen funktioniert mit dem Vergessen. In drei Wochen wird die Lehrkraft sagen, das sei doch nur ein Scherz gewesen.
Danach folgt das Gespräch, bei dem es zwei Möglichkeiten gibt. Der erste ist das direkte Gespräch mit der Lehrkraft nach der Stunde ohne Publikum. Du könntest beispielsweise sagen:
„Der Satz vorhin vor der Klasse hat mich getroffen. Ich möchte, dass Sie Kritik an meiner Arbeit mit mir besprechen, nicht mit der Klasse.“
Das ist viel verlangt und nicht unbedingt nötig, aber es wirkt bei vielen Lehrkräften, weil ihnen oft nicht bewusst ist, was sie angerichtet haben. Wenn du dir das nicht zutraust oder es nicht das erste Mal ist, kannst du den zweiten Weg gehen und dich an die Klassenleitung, die Beratungslehrkraft oder die Schulsozialarbeit wenden. Diese Personen sind genau dafür da, und ein Gespräch mit ihnen ist keine Anzeige, sondern eine Bitte um Vermittlung.
Wenn es sich wiederholt, kommen deine Eltern ins Spiel: Zunächst erfolgt eine schriftliche Beschwerde bei der Schulleitung, in der die Vorfälle aufgeführt sind. Beim Vorlesen von Noten kommt eine Beschwerde beim Landesbeauftragten für Datenschutz hinzu, die jeder kostenlos und ohne Anwalt einreichen kann. Diese Stelle wird von den Schulen ernst genommen. Bei Beleidigungen, die über das Bloßstellen hinausgehen, bei Herabsetzungen wegen deiner Herkunft, Religion, Behinderung oder deines Aussehens, ist außerdem die Dienstaufsicht zuständig. Das ist die Schulaufsicht, die bei Beamten ein Disziplinarverfahren einleiten kann. Bei Beleidigungen im Sinne des Strafgesetzbuchs steht dir außerdem eine Anzeige zu. Das ist das Ende der Kette, nicht ihr Anfang. Es gehört in die Hand eines Fachanwalts für Schulrecht. Was hier steht, ist keine Rechtsberatung.
Und noch ein Wort dazu, was andere tun können. Wer im Klassenzimmer sitzt und mitansehen muss, wie jemand vorgeführt wird, hat eine Wahl. Die einfachste Form, diese zu treffen, ist, nicht zu lachen. Das klingt vielleicht klein. Aber es zerstört den Effekt, auf den die Lehrkraft gesetzt hat, und es ist genau das, was derjenige am letzten Tisch in dem Moment am meisten braucht. Darüber hinaus kann die Schülervertretung beantragen, dass die Schule Regeln zur Notenrückgabe in der Schulkonferenz beschließt. Viele Schulen haben das inzwischen getan - meistens hat es mit einem Schüler angefangen, der den Antrag gestellt hat.
Zurück zur Deutschstunde. Die 5 ist eine Note, über die du mit der Lehrkraft reden kannst. Der Ratgeber Was tun, wenn ich unfair benotet werde? erklärt, wie das geht. Der Satz davor ist etwas anderes und liegt nicht in deiner Verantwortung. Wie Lehrkräfte an einer Schule mit Schülern umgehen, ob dort Fehler erlaubt sind oder auf Kosten der Schwächsten Witze gemacht werden, ist vielleicht das Wichtigste, was man über eine Schule wissen kann. Diese Informationen findest du nur an einer Stelle:
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