Ratgeber › Rechte in der Schule

Darf die Schule mein Handy durchsuchen?

In der Pause ist ein Video aufgetaucht. Jemand hat in der Umkleide gefilmt, es läuft im Klassenchat, und als die Lehrerin davon erfährt, steht sie zehn Minuten später vor dir: „Gib mir dein Handy und entsperr es. Ich will sehen, ob du das Video hast." Alle schauen. Du hast es nicht verschickt, aber es ist auf deinem Handy, weil es im Chat war, so wie auf jedem anderen. Was jetzt?

Die kurze Antwort: Nein. Eine Lehrkraft darf dein Handy nicht durchsuchen, nicht entsperren lassen, nicht in deine Chats, Fotos oder Videos schauen, und zwar auch dann nicht, wenn es um etwas Ernstes geht. Das gilt in allen Bundesländern, weil es nicht aus dem Schulrecht folgt, sondern aus dem Grundgesetz. Was die Schule darf, ist das Gerät sicherstellen, also einbehalten, bis geklärt ist, wer hineinschauen darf. Und hineinschauen dürfen nur zwei: du, freiwillig, oder die Polizei, mit Grund. Warum das so ist und was du im Umkleide-Fall tatsächlich tun solltest, erklärt dieser Text.

Warum das Handy anders ist als das Heft

Eine Lehrkraft darf dein Heft aufschlagen, deine Hausaufgaben kontrollieren und dich auffordern, ein Arbeitsblatt zu zeigen. Das Handy fällt aus dieser Logik heraus, weil es nicht Schulsache enthält, sondern dein Leben: Nachrichten an deine Freunde, Bilder deiner Familie, Suchverläufe, Gesundheitsdaten, deinen Standort, Dinge, die niemanden etwas angehen. Das Bundesverfassungsgericht hat für genau diese Art von Gerät 2008 ein eigenes Grundrecht formuliert, das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das in der Presse als Computer-Grundrecht bekannt wurde. Dazu kommen Artikel 10 des Grundgesetzes, der das Fernmeldegeheimnis schützt, also auch deine Chats, und Artikel 2, der dein allgemeines Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sichert. Diese Rechte gelten für dich als Schüler genauso wie für jeden Erwachsenen. Dein Alter ändert daran nichts, und auch nicht, dass die Schule dich erziehen soll.

Wer in ein solches Gerät hineinschaut, greift in diese Rechte ein, und ein Eingriff braucht eine gesetzliche Grundlage. Für die Polizei gibt es sie: Die Strafprozessordnung erlaubt die Durchsuchung und Beschlagnahme von Gegenständen, wenn der Verdacht einer Straftat besteht, in der Regel mit richterlicher Anordnung, bei Gefahr im Verzug auch ohne. Für Lehrkräfte gibt es sie nicht. Kein Schulgesetz in Deutschland erlaubt es einer Lehrkraft, ein Handy zu durchsuchen. Die Schulgesetze erlauben Erziehungsmaßnahmen, und das vorübergehende Wegnehmen eines störenden Gegenstands gehört dazu, wie der Ratgeber Darf ein Lehrer mein Handy wegnehmen? ausführlich erklärt. Das Wegnehmen ist der Punkt, an dem die Befugnis der Schule endet. Der Schulrechtsexperte Stephan Rademacher, der in Bremen für die Schulaufsicht zuständig ist, formuliert es so: Ein privates Smartphone sei so etwas wie ein Tagebuch, und gegen den Willen des Schülers gehe nichts; das Gerät könne lediglich sichergestellt und die Eltern angesprochen werden, und wenn auch das nicht helfe, bleibe die Polizei. Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen gibt dieselbe Auskunft. Für die Schultasche gilt dasselbe Prinzip, mit einigen Besonderheiten, die der Ratgeber Darf ein Lehrer meine Tasche kontrollieren? beschreibt.

Was „freiwillig" bedeutet und was nicht

Du darfst dein Handy jederzeit selbst zeigen. Wenn du weißt, dass nichts darauf ist, und du die Sache in zwei Minuten vom Tisch haben willst, kann das die klügste Lösung sein. Aber freiwillig heißt freiwillig. Eine Lehrkraft, die sagt „Entsperr es, oder du bekommst einen Verweis", oder „Wer nichts zu verbergen hat, zeigt es", erzeugt Druck, und eine Einwilligung unter Druck ist keine. Du darfst Nein sagen, und ein Nein ist kein Schuldeingeständnis, auch wenn es sich in dem Moment vor der Klasse so anfühlt. Rechtlich ist ein Schüler, der sein Handy nicht zeigt, in derselben Lage wie einer, der nie gefragt wurde.

Ein Satz, der in dieser Situation funktioniert, ohne dass es zum Streit kommt: „Ich zeige Ihnen mein Handy nicht, aber Sie können es gern bis zum Ende des Tages behalten und meine Eltern anrufen." Damit nimmst du der Lehrkraft die Sorge, dass du etwas löschen willst, und bleibst trotzdem bei deinem Recht. Wenn die Lehrkraft das Handy daraufhin einbehält, ist das zulässig. Wenn sie es trotzdem entsperrt oder dich zwingt, es zu tun, ist das ein Verstoß, über den du mit deinen Eltern und der Schulleitung sprechen solltest, und zwar schriftlich.

Wenn wirklich etwas Strafbares im Spiel ist

Der Umkleide-Fall ist kein Pausenstreit. Ein heimlich aufgenommenes Video aus einer Umkleide verletzt den höchstpersönlichen Lebensbereich, das ist nach Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs eine Straftat, und wenn darauf Nacktheit zu sehen ist und die Gefilmten unter 18 sind, kann es sich um Jugendpornografie handeln, bei der schon der Besitz strafbar ist. Genau in solchen Fällen glauben Lehrkräfte oft, sie müssten sofort selbst nachsehen. Das Gegenteil ist richtig. Eine Lehrkraft, die ein solches Video auf einem Schülerhandy öffnet und ansieht, begibt sich selbst auf dünnes Eis, und sie zerstört möglicherweise Beweise, die die Polizei später braucht. Die richtige Reihenfolge ist: Handy sicherstellen, ausgeschaltet, Eltern informieren, Polizei einschalten. Alles andere ist Sache der Ermittler.

Für dich heißt das etwas Unangenehmes und zugleich Beruhigendes. Wenn das Video im Klassenchat gelandet ist, haben es alle, und niemand ist deshalb ein Täter. Strafbar ist das Aufnehmen und das Weiterverbreiten, und der Besitz nur in den schweren Fällen und nur, wenn man weiß, was man besitzt. Wer so ein Video bekommt, sollte es löschen, nicht weiterschicken und einem Erwachsenen sagen, dass es existiert. Wer es weiterschickt, auch nur „zur Warnung", macht sich strafbar. Was in Klassenchats erlaubt ist und was nicht, bekommt in diesem Bereich einen eigenen Artikel.

Drei Fälle, die oft verwechselt werden

Das Handy auf dem Tisch während einer Klassenarbeit: Die Lehrkraft darf es einziehen, und das bloße Dabeihaben kann als Täuschungsversuch gelten. Sie darf trotzdem nicht nachsehen, ob du es benutzt hast. Der Täuschungsversuch braucht keinen Beweis aus dem Gerät, das Dabeihaben genügt.

Ein Schulgerät, also ein Tablet oder Laptop der Schule: Hier gilt die Regel nicht, weil das Gerät nicht dir gehört und du es nicht privat nutzen darfst. Die Schule darf nachsehen, was darauf ist, und sie darf es verwalten. Wer private Dinge auf ein Schulgerät lädt, hat dafür keinen Schutz.

Die Schulcloud oder der Schul-Account: Dasselbe. Was du über die Lernplattform der Schule schreibst oder hochlädst, ist für die Schule einsehbar, und die Nutzungsordnung sagt das meist auch. Dein privates Handy und dein privater Chat bleiben die Grenze, die Schule nicht überschreiten darf.

Was du tun kannst, wenn es trotzdem passiert ist

Wenn eine Lehrkraft dein Handy gegen deinen Willen durchsucht hat, schreib auf, was passiert ist: wann, wer, was gesagt wurde, was angesehen wurde, wer dabei war. Sag es deinen Eltern am selben Tag. Der Weg ist der übliche, wie ihn der Überblick über die Schülerrechte beschreibt: Gespräch mit der Lehrkraft, wenn das nichts bringt, schriftliche Beschwerde bei der Schulleitung, dann die Schulaufsicht. In diesem Fall gibt es zusätzlich eine Stelle, die sonst selten gebraucht wird: den Landesbeauftragten für Datenschutz, bei dem sich jeder beschweren kann, dessen Daten unrechtmäßig angesehen wurden. Eine solche Beschwerde ist kostenlos, und Datenschutzbehörden nehmen Schulen bei diesem Thema ernst. Was hier steht, ist keine Rechtsberatung; wenn ein Strafverfahren im Raum steht, gehört ein Anwalt an deine Seite, bevor du irgendetwas zeigst oder sagst.

Zurück in die Pause. Die Lehrerin will dein Handy sehen, alle schauen, und du weißt jetzt, was du sagen kannst: dass sie es behalten darf, dass du es nicht entsperrst, und dass sie deine Eltern anrufen soll. Das ist kein Trotz, sondern genau das, was die Rechtsordnung von beiden Seiten verlangt. Eine Schule, die das weiß, wird es dir nicht übelnehmen. Eine, die es nicht weiß, lernt es an diesem Tag.

Wie eine Schule mit solchen Situationen umgeht, ob sie ruhig bleibt und die Polizei ruft oder ob sie Schüler unter Druck setzt, ist eine der Fragen, die man vorher gern wüsste. Die Erfahrungsberichte von Schülern und Eltern auf Schulerfahrung.com geben Antworten, und wenn deine Schule dort noch fehlt, kannst du der Erste sein, der sie beschreibt.

Wie ist die Schule vor Ort wirklich?

Finde deine Schule und lies echte, verifizierte Erfahrungen von Eltern und Schülern.

Schule finden