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Wie lange darf ein Lehrer für die Korrektur brauchen?

Die Mathearbeit war am 12. März. Heute ist der 29. April, und sie ist nicht zurück. Auf Nachfrage heißt es „bald". Inzwischen wurde die nächste Arbeit angekündigt, für nächsten Dienstag, und du weißt nicht, wie die letzte war, was du falsch gemacht hast und ob du im Halbjahr auf einer 3 oder einer 4 stehst. Dein Sitznachbar sagt, nach drei Wochen dürfe eine Arbeit nicht mehr gewertet werden. Stimmt das?

Die kurze Antwort: Eine feste Frist in Tagen gibt es in den meisten Bundesländern nicht, und die Drei-Wochen-Regel ist ein Gerücht. Was es gibt, sind zwei Regeln, die in der Praxis dasselbe bewirken. Erstens: Eine Klassenarbeit soll in angemessener Zeit korrigiert zurückgegeben werden, und die Verordnungen einiger Länder und viele Schulordnungen konkretisieren das auf zwei bis drei Wochen. Zweitens, und das ist die Regel mit Zähnen: Die nächste Klassenarbeit im selben Fach darf erst geschrieben werden, wenn die vorige zurückgegeben und besprochen ist. Die Arbeit vom Dienstag ist damit das Problem der Lehrkraft, nicht deins. Was die Länder vorschreiben, was „angemessen" heißt, was eine verspätete Rückgabe an der Note ändert und was du tun kannst, erklärt dieser Text.

Warum die Rückgabe keine Höflichkeit ist

Eine Klassenarbeit hat zwei Zwecke. Der eine ist die Note. Der andere, und die Verordnungen nennen ihn ausdrücklich, ist die Rückmeldung: Du sollst erfahren, was du kannst und was nicht, bevor es weitergeht. Eine Arbeit, die sechs Wochen in der Tasche der Lehrkraft liegt, erfüllt den zweiten Zweck nicht mehr, weil der Stoff inzwischen drei Kapitel weiter ist und du deine Fehler nicht mehr nachvollziehen kannst. Deshalb steht in den Vorschriften fast aller Länder ein Satz wie der aus Bayern, Paragraf 24 der Gymnasialschulordnung: Schriftliche Leistungsnachweise sind in angemessener Zeit zu korrigieren und zurückzugeben und mit den Schülern zu besprechen. Nordrhein-Westfalen verlangt in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, dass Klassenarbeiten „in angemessener Zeit" zurückgegeben werden, Baden-Württemberg in der Notenbildungsverordnung dasselbe, Niedersachsen im Erlass zu schriftlichen Arbeiten ebenfalls.

Was angemessen ist, steht in den Gesetzen nicht, aber es gibt Anhaltspunkte. Viele Schulordnungen und Fachkonferenzbeschlüsse nennen zwei Wochen als Regel, drei als Obergrenze. Einige Länder haben es präziser gefasst: In Rheinland-Pfalz etwa nennt die Schulordnung für die Sekundarstufe I drei Wochen als Richtwert, und in der Oberstufe gelten wegen der Klausurlänge oft vier. Bei Deutscharbeiten in der Oberstufe, bei denen eine Lehrkraft 28 Aufsätze à vier Seiten liest, sind drei bis vier Wochen realistisch, bei einem Mathetest in der Siebten nicht. Angemessen heißt also: so lange, wie die Korrektur dieser Arbeit bei vernünftiger Arbeitsweise dauert, und nicht länger. Sieben Wochen ohne Begründung sind es nicht.

Die Regel, die wirklich zählt

Dass eine Lehrkraft die Rückgabe verschleppt, hat selten direkte Folgen. Dass sie die nächste Arbeit schreibt, bevor die vorige zurück ist, schon. Fast alle Verordnungen schreiben vor, dass eine Klassenarbeit erst geschrieben werden darf, wenn die vorangegangene im selben Fach zurückgegeben und besprochen wurde. Der Grund ist derselbe wie oben: Die Rückmeldung aus der einen Arbeit ist die Vorbereitung auf die nächste, und wer sie nicht hat, schreibt die nächste Arbeit blind. Eine Arbeit, die unter Verstoß gegen diese Regel geschrieben wird, ist mit einem Verfahrensfehler belastet, und das ist einer der Gründe, mit denen Arbeiten tatsächlich angefochten werden, wie der Ratgeber Was tun, wenn ich unfair benotet werde? erklärt.

Für den Dienstag heißt das: Du kannst die Lehrkraft darauf hinweisen, und zwar vor der Arbeit, nicht nach der schlechten Note. „Die Arbeit vom März ist noch nicht zurück, und die nächste darf erst nach der Rückgabe geschrieben werden" ist ein Satz, der an fast jeder Schule dazu führt, dass die Arbeit verschoben oder die alte bis Montag zurückgegeben wird. Wenn nicht, ist die Klassenleitung dran, und bei Wiederholung die Schulleitung. Was zu Anzahl und Ankündigung von Arbeiten sonst gilt, beschreibt der Ratgeber Wie viele Klassenarbeiten dürfen an einem Tag geschrieben werden?.

Was eine verspätete Rückgabe nicht bewirkt

Das Gerücht vom Sitznachbarn: Nach drei Wochen gilt die Arbeit nicht mehr. Das ist falsch, und zwar in jedem Bundesland. Eine verspätete Rückgabe macht die Arbeit nicht ungültig und die Note nicht nichtig. Die Leistung wurde erbracht, die Bewertung ist davon unabhängig, und ein Gericht würde die Note nicht aufheben, nur weil sie spät kam. Was die Verspätung bewirkt, ist etwas anderes: Sie ist ein Dienstpflichtverstoß der Lehrkraft, der bei der Schulleitung landet, und sie kann in Verbindung mit anderen Fehlern eine Rolle spielen, etwa wenn die nächste Arbeit trotzdem geschrieben wurde oder wenn die Zeugnisnote auf einer Arbeit beruht, die du bis zur Konferenz nie gesehen hast. Wer darauf hofft, dass die 5 wegen Verspätung verschwindet, wartet vergeblich. Wer die Verspätung als das nimmt, was sie ist, ein Fehler der Schule, hat ein Argument im Gespräch.

Ein zweiter Irrtum: Die Lehrkraft darf die Arbeit behalten. Darf sie nicht. Die korrigierte Arbeit gehört zur Rückmeldung, und du hast ein Recht, sie zu sehen, die Korrekturen zu lesen und die Bewertung zu verstehen. In den meisten Ländern wird die Arbeit nach der Besprechung mit nach Hause gegeben, damit die Eltern sie unterschreiben, und dann wieder eingesammelt, weil die Schule sie als Beleg aufbewahren muss, in der Regel bis zum Ende des Schuljahrs oder länger. Eine Lehrkraft, die die Arbeit nur kurz hochhält und wieder einsammelt, erfüllt die Rückgabepflicht nicht. Und wenn eine Arbeit verloren geht, was vorkommt, wird die Note nicht geschätzt: Entweder gibt es eine Nachschreibarbeit, oder die Note wird aus den anderen Leistungen gebildet, je nach Land und Fall. Wie das geht, steht im Ratgeber Darf man eine Klassenarbeit nachschreiben?.

Was du tun kannst, in der Reihenfolge, die funktioniert

Zuerst fragen, und zwar nicht „wann kommt die Arbeit", sondern mit einem Grund: „Ich würde gern wissen, wo ich stehe, bevor die nächste Arbeit ist." Das ist freundlich, es ist berechtigt, und es erinnert die Lehrkraft daran, wofür die Rückgabe da ist. Wenn das nichts bringt und die nächste Arbeit angesetzt ist, der Hinweis auf die Regel, am besten durch den Klassensprecher, denn er spricht für alle. Wenn auch das nichts bringt, die Klassenleitung oder deine Eltern, die der Schulleitung schreiben: Fach, Datum der Arbeit, Datum der Anfrage, Datum der nächsten Arbeit. Keine Beschwerde über die Lehrkraft, sondern eine Bitte, dass die Rückgabe erfolgt und die nächste Arbeit danach liegt. Schulleitungen kennen das Problem, es betrifft fast immer dieselben Lehrkräfte, und sie können etwas tun.

Was nicht hilft: die Arbeit vom Dienstag boykottieren, denn wer unentschuldigt nicht schreibt, bekommt eine 6, und die ist dann rechtmäßig. Schreib die Arbeit, und wenn sie unter Verstoß gegen die Rückgaberegel geschrieben wurde, halte das fest und bring es vor, wenn die Note schlecht ist. Was hier steht, ist keine Rechtsberatung; die Fristen und Regeln stehen in der Verordnung deines Landes und oft in der Schulordnung deiner Schule, und sie gehören zu den Dingen, die eine Schülervertretung in der Schulkonferenz festschreiben lassen kann, wenn sie an der Schule zu oft verletzt werden.

Zurück zum 29. April. Sieben Wochen sind zu lang, die Arbeit am Dienstag darf so nicht stattfinden, und die 3 oder 4, auf der du stehst, ist eine Information, auf die du ein Recht hast. Wie zuverlässig Lehrkräfte an einer Schule Arbeiten zurückgeben, ob dort zwei Wochen die Regel sind oder zwei Monate, steht in den Erfahrungsberichten von Schülern und Eltern auf Schulerfahrung.com. Wenn deine Schule dort noch fehlt, kannst du der Erste sein, der es beschreibt.

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