Ratgeber › Noten und Prüfungen

Darf man eine Klassenarbeit nachschreiben?

Montagmorgen, 39 Grad Fieber und um zehn Uhr soll die Englischarbeit geschrieben werden. Deine Mutter ruft in der Schule an und du bleibst im Bett. Während alle anderen ihre Arbeit schreiben, denkst du über zwei Fragen nach. Muss ich die jetzt nachschreiben? Und wenn ich nicht will, darf ich dann einfach nicht?

Die kurze Antwort lautet: Ob du nachschreibst, entscheidet die Lehrkraft, nicht du. In keinem Bundesland gibt es ein Recht darauf, eine verpasste Klassenarbeit nachzuschreiben, und es besteht auch keine Pflicht dazu, sofern die Lehrkraft es nicht verlangt. Wer entschuldigt fehlt, bekommt dafür keine schlechte Note. Wer unentschuldigt fehlt, bekommt in den meisten Ländern die Note 6. Wer eine Arbeit geschrieben hat und mit der Note unzufrieden ist, kann sie nicht wiederholen. Die Regeln sind einfach, wenn man den Grundsatz kennt: Die Lehrkraft braucht am Ende genügend Noten, um dich zu bewerten, und das Nachschreiben ist ihr Werkzeug dafür, nicht deins.

Entschuldigt gefehlt: drei Möglichkeiten

Wenn du am Tag der Arbeit krank warst und dies ordnungsgemäß entschuldigt hast, hat die Lehrkraft drei Möglichkeiten. Welchen Weg sie wählt, hängt davon ab, wie viele Noten sie bereits von dir hat. Der erste Weg ist das Nachschreiben: Die Lehrkraft setzt einen Termin, in der Regel innerhalb der nächsten zwei Wochen, oft in einer Freistunde, nachmittags oder parallel zum Unterricht eines anderen Fachs. Du schreibst dann eine Arbeit über denselben Stoff. Das ist der Normalfall, wenn es die erste Arbeit des Halbjahres war oder wenn ohne diese Arbeit zu wenige Noten vorliegen würden. Der zweite Weg ist der Verzicht: Wenn sie bereits zwei andere Arbeiten und genügend mündliche Noten hat, kann sie entscheiden, dass die fehlende Arbeit nicht nachgeschrieben wird und deine Zeugnisnote auf der Grundlage der vorliegenden Noten ermittelt wird. Das ist in Nordrhein-Westfalen nach den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen ausdrücklich zulässig und in Bayern nach der Gymnasialschulordnung ebenfalls, sofern die Zahl der Leistungsnachweise noch ausreicht. Der dritte Weg ist die mündliche Prüfung oder Feststellungsprüfung. Mit dieser kann in einigen Ländern eine fehlende schriftliche Note ersetzt werden, vor allem in der Oberstufe und bei längerer Krankheit.

Was in allen drei Fällen gilt: Deine entschuldigte Abwesenheit darf dir nicht schaden. Eine 6 für eine Arbeit, bei der du krank warst, gibt es nicht. Eine Note "nicht feststellbar" gibt es nur, wenn du so viel gefehlt hast, dass tatsächlich keine Bewertung mehr möglich ist. Das ist bei einer einzelnen Arbeit jedoch nie der Fall. Wenn eine Lehrkraft sagt, die Arbeit zähle als nicht geschrieben und gehe deshalb mit einer 6 ein, ist das falsch. Es lohnt sich, nachzufragen, warum.

Entscheidend ist deshalb die Entschuldigung, bei der die Regeln strenger sind als bei normalen Fehltagen. Fast alle Schulen verlangen, dass am Morgen des Tages vor Unterrichtsbeginn angerufen wird. Für den Tag einer angekündigten Klassenarbeit verlangen viele ein ärztliches Attest und keine Elternentschuldigung. In Bayern erlaubt die Gymnasialschulordnung dies ausdrücklich und in der Oberstufe ist die Attestpflicht für Klausurtage fast überall Standard. Wer am Tag der Arbeit ohne Attest fehlt, obwohl die Schule eines verlangt, riskiert, dass das Fehlen als unentschuldigt gilt - mit allen Konsequenzen. Was zu Entschuldigungen und Fristen allgemein gilt, steht im Ratgeber Wie viele Fehltage darf man in der Schule haben?.

Unentschuldigt gefehlt: Note 6

Wer am Tag der Arbeit ohne akzeptierten Grund fehlt, hat die Leistung verweigert und wird entsprechend bewertet. Nordrhein-Westfalen schreibt in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vor, dass eine aus von der Schülerin oder dem Schüler zu vertretenden Gründen nicht erbrachte Leistung wie eine ungenügende Leistung bewertet wird. Bayern regelt dasselbe in der Gymnasialschulordnung und die übrigen Länder haben gleichlautende Vorschriften. Dies gilt auch für das Schwänzen der Arbeit, das Zuspätkommen ohne Grund, wodurch die Arbeit nicht mehr geschrieben werden kann, sowie für Krankmeldungen, denen kein Attest folgt, wenn eines verlangt war. Es gilt außerdem für das Nachschreiben selbst. Wer den Nachschreibtermin unentschuldigt verpasst, bekommt die 6, die er beim ersten Mal vermieden hat.

Ein oft diskutierter Fall: Morgens in der Schule sein, sich vor der dritten Stunde krankmelden und erst zur vierten Stunde wieder erscheinen. Das ist zulässig, wenn es stimmt. Wenn es nicht stimmt, ist es eine Verweigerung. Lehrkräfte erkennen dieses Muster, wenn es sich wiederholt, und die Schule darf dann für dieses eine Fach eine Attestpflicht ab dem ersten Tag verlangen. Wer wirklich krank ist, hat damit kein Problem. Wer es nicht ist, sollte wissen, dass eine 6 schwerer wiegt als eine 4, die er oder sie vielleicht geschrieben hätte.

Schlecht geschrieben: kein Recht auf einen zweiten Versuch

Die andere Seite der Frage ist die, die sich jeder schon einmal gestellt hat: "Die Arbeit ist eine 5. Kann ich die nachschreiben?" Nein, denn eine erbrachte Leistung ist eine erbrachte Leistung und die Note steht. Es gibt keinen Anspruch auf Wiederholung, auch nicht gegen Bezahlung von Nachhilfe oder mit der besten Begründung. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen, die beide bei der Lehrkraft liegen. Die erste ist die Wiederholung für die ganze Klasse: Wenn eine Arbeit so ausgefallen ist, dass ein großer Teil der Klasse die ausreichende Grenze nicht erreicht, sehen die Verordnungen der meisten Bundesländer vor, dass die Lehrkraft die Arbeit entweder nicht bewertet und wiederholen lässt oder die Schulleitung über die Bewertung entscheidet. In Bayern liegt die Grenze bei mehr als einem Drittel der Klasse mit der Note 5 oder 6, in Baden-Württemberg ebenfalls. In Nordrhein-Westfalen entscheidet die Schulleitung. Das ist keine Gnade, sondern die Einsicht, dass eine Arbeit, die ein Drittel der Klasse nicht kann, vielleicht nicht an der Klasse lag. Die zweite Ausnahme ist die Nachprüfung am Ende des Schuljahrs, bei der es nicht um eine einzelne Arbeit, sondern um die Versetzung geht, wie im Ratgeber Kann man wegen einer 5 sitzenbleiben? erklärt wird.

Wenn du eine Note für unfair hältst, ist das Nachschreiben nicht der richtige Weg, sondern das Gespräch über die Bewertung. Wie das funktioniert, steht im Ratgeber Was tun, wenn ich unfair benotet werde?.

Was beim Nachschreiben gilt

Die Nachschreibarbeit ist eine Klassenarbeit und unterliegt daher denselben Regeln. Sie muss angekündigt werden, in der Regel mindestens eine Woche vorher. Der Stoff und die Dauer müssen dem der versäumten Arbeit entsprechen. Eine Lehrkraft, die beim Nachschreiben eine deutlich schwerere Arbeit stellt, weil der Schüler ja mehr Zeit zum Lernen hatte, bewegt sich auf dünnem Eis. Die Regel "eine Arbeit pro Tag" gilt jedoch nicht. Da der Nachschreibtermin nur für dich organisiert wird, darfst du an einem Tag die nachgeholte und eine reguläre Arbeit haben. Viele Schulen vermeiden das. Einen Anspruch darauf hast du nicht. Der Ratgeber Wie viele Klassenarbeiten dürfen an einem Tag geschrieben werden? erklärt, warum. Und: Wer während des Unterrichts eines anderen Fachs nachschreibt, verpasst diesen Unterricht entschuldigt. Das ist keine Fehlstunde.

Was hier steht, ist keine Rechtsberatung. Die Vorschriften zum Nachschreiben findest du in den Verordnungen deines Landes für deine Schulform. Sie werden ergänzt durch Beschlüsse deiner Schule. Deshalb trägt dieser Artikel ein Datum. Wenn du am Montagmorgen mit Fieber aufwachst, reicht es, wenn du vor Unterrichtsbeginn anrufst, ein Attest holst, wenn die Schule eines verlangt, und dann abwartest, was die Lehrkraft entscheidet. Wenn sie einen Nachschreibtermin setzt, musst du noch einmal lernen. Wenn nicht, ist die Arbeit erledigt, ohne dass sie dir fehlt.

Wie eine Schule mit Krankheit umgeht, ob Nachschreibtermine fair gesetzt werden oder ob man bei jedem Fehltag unter Verdacht steht, sind Fragen, die auf keiner Schulwebsite beantwortet werden. Die Bewertungen einer Schule findest du hier:

Gib deiner Schule eine Bewertung

Ob guter Unterricht, nette Mitschüler oder Probleme im Schulalltag: Deine Meinung ist gefragt. Auf unserem neuen Portal kannst du deine Schule suchen und bewerten. Du kannst dich bestehenden Bewertungen anschließen oder mit deinem Beitrag den Anfang machen

Wie ist die Schule vor Ort wirklich?

Finde deine Schule und lies echte, verifizierte Erfahrungen von Eltern und Schülern.

Schule finden