Ratgeber › Rechte in der Schule
Lehrer bewerten: Darf ich das überhaupt und wenn ja, wo ist das noch möglich?
Die Suchanfrage ist jeden Tag tausendfach dieselbe und hat seit über zehn Jahren keine gute Antwort mehr erhalten: Lehrer bewerten. Dahinter stehen Schüler, die nach einem schlechten Halbjahr etwas loswerden wollen, Eltern, die wissen möchten, welche Lehrkraft ihr Kind in Klasse 5 bekommt, sowie gelegentlich Lehrkräfte, die sich selbst googeln. Die Ergebnisse, die Google liefert, sind Forenbeiträge aus dem Jahr 2011, ein paar Anwaltsseiten und ein seit 2014 nicht mehr existierendes Portal.
Die kurze Antwort lautet: Ja, du darfst Lehrer bewerten. So hat es der Bundesgerichtshof im Jahr 2009 entschieden. In Deutschland gibt es jedoch keine Plattform mehr, auf der du das tun kannst. Die bekannte Plattform Spickmich wurde 2014 abgeschaltet. Google hat im April 2025 sämtliche Bewertungen von allgemeinbildenden Schulen gelöscht und lässt keine neuen zu. Was bleibt, ist die Bewertung der Schule anstelle der Person. Wenn man sie richtig anlegt, ist diese Bewertung aussagekräftiger, als die meisten denken. Dieser Text erzählt, was es gab, warum es verschwand, was rechtlich gilt und wie du heute das sagen kannst, was du sagen willst.
Spickmich: sieben Jahre, 800.000 Schüler, ein Urteil
Im Frühjahr 2007 starteten drei Kölner Studenten die Website Spickmich, auf der Schüler ihre Lehrer anonym mit Schulnoten von 1 bis 6 in Kategorien wie fachliche Kompetenz, Motivation, faire Prüfungen, Beliebtheit und Auftreten bewerten konnten. Die Seite hieß "Spickmich" und traf einen Nerv: Nach 17 Monaten hatten sich rund 800.000 Schüler registriert. Ab 2008 wurden Lehrernoten erst veröffentlicht, wenn mindestens zehn Bewertungen vorlagen. Zudem kam mit Schulradar eine Schwesterseite dazu, auf der Eltern die Schulbewertungen einsehen konnten.
Der Widerstand kam schnell und kam von einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen, die die Löschung ihrer Noten verlangte. Das Landgericht Köln wies die Klage im Jahr 2007 ab, ebenso das Oberlandesgericht. Am 23. Juni 2009 entschied der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VI ZR 196/08 schließlich: Die Bewertung von Lehrern im Internet ist zulässig. Diese Begründung ist bis heute die rechtliche Grundlage für jede Bewertungsplattform in Deutschland. Lehrkräfte handeln in ihrer beruflichen Rolle, also in der Sozialsphäre, und nicht in ihrem Privatleben. Noten in Kategorien wie "fachlich kompetent" sind Werturteile und durch die Meinungsfreiheit geschützt. Die Anonymität der Schüler sei hinzunehmen, da sonst niemand ehrlich bewerten würde. Zudem wiege das Informationsinteresse der Schüler und Eltern schwerer als das Interesse der Lehrkraft, nicht bewertet zu werden. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde im Jahr 2010 nicht zur Entscheidung an. Damit war die Frage geklärt - und sie ist es bis heute: Lehrer zu bewerten ist erlaubt.
Trotzdem gingen Spickmich und Schulradar am 12. August 2014 ohne offizielle Begründung vom Netz. Wer die Seite in ihren letzten Jahren kannte, braucht keine Erklärung. Die Zahl der Bewertungen pro Lehrkraft blieb oft unter der Schwelle, die Namen wurden in drei Schreibweisen angelegt und Spaß- sowie Rachebewertungen ließen sich kaum verhindern. Ein Geschäftsmodell gab es ebenfalls nicht. Die Idee hatte vor Gericht gewonnen, im Alltag jedoch verloren.
Google: Schulbewertungen wurden gelöscht, weltweit
Zehn Jahre lang war Google selbst der Ersatz für alle, die etwas über eine Schule sagen wollten. Jede Schule hatte ein Unternehmensprofil, jedes Profil hatte Sterne und Rezensionen. In diesen stand, was sonst nirgends zu finden war: Informationen über das Schulklima, die Schulleitung und einzelne Lehrkräfte mit Namen. Das war oft unfair, aber manchmal auch ehrlich. Es war die meistgelesene Quelle über Schulen in Deutschland.
Am 30. April 2025 hat Google weltweit alle Rezensionen für Einrichtungen der Kategorie "allgemeinbildende Schule" gelöscht, einschließlich aller bereits geschriebenen. Seitdem ist es nicht mehr möglich, neue Rezensionen abzugeben. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass man wenig hilfreiche oder scherzhafte Rezensionen vermeiden wolle. Berufsschulen und Hochschulen waren davon ausgenommen. Was Schüler und Eltern seit 2014 nach und nach bei Google abgeladen hatten, war über Nacht weg - und mit ihm die letzte Möglichkeit, öffentlich über eine Schule zu sprechen. Für Lehrkräfte war das eine Erleichterung - es ist ehrlich, das zu sagen - denn wer mit Namen in einer Google-Rezension stand, hatte kaum eine Möglichkeit, sich zu wehren. Für Eltern, die eine Schule für ihre Kinder suchen, ist es ein Verlust, denn die Alternative heißt seither: Tag der offenen Tür und das, was die Nachbarn erzählen.
Was rechtlich gilt, und wo die Grenze liegt
Die seit 2009 stabile Rechtslage ist zweigeteilt. Werturteile über die berufliche Arbeit einer Lehrkraft sind erlaubt: Ob der Unterricht gut erklärt ist, ob fair benotet wird und ob jemand motiviert, darf gesagt und benotet werden, auch anonym und öffentlich. Nicht erlaubt sind drei Dinge. Erstens sind Tatsachenbehauptungen, die nicht stimmen, nicht erlaubt. "Sie kommt jeden Montag betrunken" ist beispielsweise keine Meinung, sondern eine Behauptung. Wer sie nicht beweisen kann, begeht eine Verleumdung. Zweitens sind Schmähkritiken nicht erlaubt, also Aussagen, denen es nicht mehr um die Sache geht, sondern nur noch um die Herabsetzung der Person. Drittens ist alles aus dem Privatleben tabu. Aussehen, Familie, Krankheit und Herkunft. Auf Spickmich waren Noten in sachlichen Kategorien erlaubt. In Google-Rezensionen stand oft das Gegenteil, und das ist der eigentliche Grund, warum beide Modelle verschwunden sind.
Hinzu kommt, was in den Schulgesetzen steht. Du darfst nicht nur deine Lehrkraft bewerten, sondern dich auch über sie beschweren - bei der Schulleitung oder der Schulaufsicht. Du hast das Recht, dass deine Beschwerde geprüft wird, ohne dass dir ein Nachteil entsteht. Das ist der Weg, der etwas ändert. Die Ratgeber "Was tun, wenn ich unfair benotet werde?" und "Darf ein Lehrer Schüler vor der Klasse bloßstellen?” beschreiben ihn. Eine Bewertung im Internet liest die Schulleitung vielleicht. Eine Beschwerde muss sie beantworten.
Warum Schulerfahrung.com keine Lehrer bewertet
Auf dieser Seite werden Schulen, nicht Lehrkräfte, bewertet. Das ist eine Entscheidung, keine Lücke. Drei Gründe dazu: Erstens gibt es das Spickmich-Problem: Eine einzelne Lehrkraft bekommt selten genug Bewertungen, damit das Ergebnis aussagekräftig ist. Mit nur drei Bewertungen kann eine Rachebewertung den Durchschnitt maßgeblich beeinflussen. Eine Schule mit 60 Lehrkräften und 800 Schülern hingegen bekommt genug Stimmen, damit sich ein aussagekräftiges Bild ergibt. Der zweite Grund ist der Schutz vor dem, was Google-Rezensionen waren. Hier werden keine Namen von Einzelpersonen veröffentlicht und jede Bewertung wird von der Redaktion geprüft, bevor sie erscheint. Das ist weniger spektakulär, hält aber länger. Der dritte Grund ist die Frage, die sich Eltern und Schüler tatsächlich stellen. Niemand wählt eine Schule wegen einer bestimmten Lehrkraft, denn diese kann im nächsten Jahr versetzt werden. Man wählt eine Schule wegen dessen, was bleibt: Wie wird dort unterrichtet? Wie arbeitet die Schulleitung? Wie ist das Klima? Fühlt man sich dort wohl?
So bewertest du Lehrer und die entsprechende Schule
Und doch steckt in fast jeder Suche nach "Lehrer bewerten" eine konkrete Erfahrung mit einer konkreten Person. Diese lässt sich hier auf Schulerfahrung.com unterbringen - nur anders, als du es vielleicht vorhattest. Die Bewertung einer Schule hat hier vier Detailnoten: Unterricht, Ausstattung, Schulklima und Schulleitung. Zusätzlich wird gefragt, ob du die Schule weiterempfehlen würdest und ob du oder dein Kind sich dort wohlfühlt. Außerdem gibt es zwei Textfelder. Was hat dir gefallen, was sollte besser werden? Bei der Bewertung wählst du deine Rolle aus: Schüler, Eltern, Ehemaliger oder Lehrkraft. Denn auch Lehrkräfte dürfen hier über ihre Schule schreiben.
Die Erfahrung mit einer Lehrkraft gehört in die Note für den Unterricht und in das Textfeld - ohne Namen und als das, was sie ist: eine Beschreibung des Unterrichts an dieser Schule. "In der Mittelstufe wird in Mathe kaum erklärt, man ist auf Nachhilfe angewiesen" sagt mehr aus als ein Name mit einer 5, denn es hilft den nächsten Eltern und die Schulleitung kann es lesen, ohne eine Person angreifen zu müssen. "Die Lehrkräfte in den Naturwissenschaften sind erreichbar und erklären, bis es sitzt" ist dasselbe Lob, nur so, dass es stehen bleibt. Fünf solcher Berichte über dieselbe Schule ergeben ein Bild vom Unterricht, das kein Lehrerprofil je vermitteln kann. Und wer einen wirklich ernsten Fall hat, eine Lehrkraft, die bloßstellt, die unfair benotet oder Grenzen überschreitet, für den ist die Bewertung ohnehin das falsche Werkzeug. Das richtige Werkzeug ist die Beschwerde, die in den Ratgebern zum Schülerrecht erklärt wird.
Das ist die ehrliche Antwort auf die Suchanfrage. Lehrer zu bewerten ist erlaubt, es gibt nur diesen Ort nicht mehr, weil er zweimal gescheitert ist: einmal mangels Stimmen und einmal mangels Regeln. Es gibt jedoch einen Ort, an dem du über deine Schule schreiben kannst: verifiziert, redaktionell geprüft, ohne Namen, mit Stimmen von Eltern, Schülern und Lehrkräften. Such deine Schule, lies, was andere geschrieben haben, und wenn sie noch nicht dabei ist, sei die erste Stimme.
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