Ratgeber › Schule und Digitales

Klassenchat: Was ist erlaubt?

Es ist 23:40 Uhr, der Klassenchat hat 212 neue Nachrichten, und irgendwo zwischen dem Hausaufgabenfoto von Seite 47 und einem Video, das jemand lustig fand, steht ein Bild von Lena aus dem Sportunterricht, darunter zwölf Kommentare, die man ihr nicht zeigen möchte. Du hast nichts geschrieben. Aber du hast es gesehen, du bist in der Gruppe, und morgen sitzt du neben ihr.

Die kurze Antwort: Im Klassenchat gilt dasselbe Recht wie auf dem Schulhof, nur dass dort alles aufgeschrieben, gespeichert und weitergeleitet wird. Beleidigen ist strafbar, Bilder anderer ohne Einwilligung zu verbreiten ist strafbar, heimliche Aufnahmen aus Umkleiden sind strafbar, und Weiterleiten ist in vielen Fällen genauso strafbar wie Erstellen. Ab 14 bist du dafür selbst verantwortlich, vorher deine Eltern. Die Schule hat im Klassenchat nichts zu suchen, aber sie darf eingreifen, wenn das, was dort passiert, in die Schule hineinwirkt, und das tut es fast immer. Was erlaubt ist, was nicht, was du tun kannst, wenn du nur Zeuge bist, und wie ein Klassenchat funktioniert, der nicht um 23:40 Uhr explodiert, erklärt dieser Text.

Wem der Klassenchat gehört

Niemandem, und das ist das Problem. Der Klassenchat ist in den allermeisten Fällen eine private Gruppe, die ein Schüler angelegt hat, bei WhatsApp, Signal oder einer anderen App, ohne Lehrkraft, ohne Regeln, ohne Moderation. WhatsApp verlangt in der Europäischen Union ein Mindestalter von 13 Jahren, was bedeutet, dass der Klassenchat einer fünften Klasse streng genommen aus lauter Accounts besteht, die es nicht geben dürfte; die Verantwortung dafür tragen die Eltern, die dem Kind das Handy gegeben haben. Lehrkräfte sind in diesen Gruppen in der Regel nicht, und in mehreren Ländern dürfen sie es nach den Datenschutzvorgaben der Kultusministerien auch nicht, weil WhatsApp Daten an einen Konzern in den USA überträgt und weil eine Lehrkraft in einer privaten Gruppe eine Aufsichtspflicht hätte, die sie um 23:40 Uhr nicht erfüllen kann.

Daraus folgt etwas Wichtiges: Was im Klassenchat passiert, ist zunächst keine Schulangelegenheit, sondern eine zwischen Privatpersonen, und die Regeln dafür stehen nicht im Schulgesetz, sondern im Strafgesetzbuch, im Kunsturhebergesetz und in der Datenschutz-Grundverordnung. Sobald die Folgen aber in der Schule ankommen, und das tun sie, wenn Lena am nächsten Morgen neben dir sitzt, darf und muss die Schule handeln, weil sie für das Klima in der Klasse zuständig ist.

Was nicht erlaubt ist, mit Paragrafen

Das Bild aus dem Sportunterricht: Wer ein Foto einer Person verbreitet, ohne dass sie eingewilligt hat, verstößt gegen das Recht am eigenen Bild aus Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes und gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Das gilt für jedes Foto, nicht nur für peinliche, und es gilt auch, wenn das Foto schon im Chat war und du es nur weiterschickst. Wer ein Bild aus einer Umkleide, einer Dusche oder einer anderen Situation macht, in der jemand unbekleidet oder in seiner Intimsphäre ist, begeht eine Straftat nach Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Sind auf solchen Bildern Minderjährige zu sehen, kann es sich um Jugend- oder Kinderpornografie nach Paragraf 184b und 184c handeln, und dann ist schon der Besitz strafbar, auch das bloße Nichtlöschen, auch wenn du es nicht wolltest. Das ist der Fall, in dem jedes Jahr Schüler Besuch von der Polizei bekommen, weil ein Bild durch den Klassenchat ging und sie es nicht gelöscht haben.

Die zwölf Kommentare: Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung nach Paragraf 185 bis 187 des Strafgesetzbuchs sind im Chat dasselbe wie im Klassenzimmer, nur mit Beweis. „Fette Kuh" unter einem Bild ist eine Beleidigung. „Die hat mit dem aus der 10b geschlafen" ist, wenn es nicht stimmt, eine Verleumdung. Und der Zusammenhang, in dem die zwölf Kommentare zusammen eine Person fertigmachen, ist das, was der Ratgeber Mobbing in der Schule beschreibt, nur digital, und mit dem Unterschied, dass es nicht aufhört, wenn die Schule aus ist.

Dann die Dinge, die seltener sind und schwerer wiegen: Gewaltvideos, deren Weiterleitung nach Paragraf 131 strafbar sein kann, auch mit dem Kommentar „krass, guckt mal"; Hakenkreuze und andere verbotene Symbole nach Paragraf 86a, auch als Witz, auch als Sticker; Drohungen nach Paragraf 241; und sogenannte Challenges, bei denen Mitschüler zu etwas Gefährlichem aufgefordert werden. Bei allem davon gilt: Weiterleiten ist nicht neutral. Wer etwas weiterschickt, verbreitet es, und das Gesetz unterscheidet nicht danach, ob er es selbst gemacht hat.

Ab 14 Jahren bist du strafmündig, und es gilt das Jugendstrafrecht, das zwar auf Erziehung setzt, aber Einträge, Auflagen und im Ernstfall mehr kennt. Unter 14 bist du nicht strafbar, aber deine Eltern können für Schäden haften, und die Schule darf trotzdem Ordnungsmaßnahmen verhängen, wie der Ratgeber Welche Strafen darf eine Schule verhängen? erklärt.

Wenn du nur dabei bist

Das ist die Situation vom Anfang, und sie ist die häufigste. Du hast nichts geschrieben, aber du bist in der Gruppe, du hast das Bild gesehen, und es ist auf deinem Handy, weil der Chat es automatisch gespeichert hat. Drei Dinge, in dieser Reihenfolge. Erstens: nicht weiterleiten, nicht kommentieren, nicht liken, auch nicht, um dich zu distanzieren. Jede Reaktion hält die Sache am Laufen. Zweitens: das Bild bei dir löschen, wenn es ein Bild aus der Intimsphäre ist, und zwar sofort, aber vorher einen Screenshot des Chatverlaufs ohne das Bild machen, also der Kommentare mit Namen und Uhrzeit, denn die braucht Lena später. Bei normalen Fotos reicht es, nichts damit zu tun. Drittens: Lena sagen, dass du es gesehen hast und dass du auf ihrer Seite bist. Das klingt klein. Es ist für die, über die geredet wird, das Wichtigste, was in dieser Nacht passieren kann, und es ist der Moment, in dem aus dem Zuschauer jemand wird, der etwas tut.

Und dann die Frage, ob du es einem Erwachsenen sagst. Die Antwort ist ja, und sie ist deshalb schwer, weil es sich wie Petzen anfühlt. Es ist keins. Petzen ist, wenn man jemanden für eine Kleinigkeit anschwärzt. Das hier ist eine Person, die in einer Gruppe von 28 fertiggemacht wird, und sie kann es allein nicht beenden. Die Klassenleitung, die Schulsozialarbeit, die Vertrauenslehrkraft, deine Eltern, Lenas Eltern: Einer davon reicht. Wenn du nicht willst, dass dein Name fällt, kannst du das sagen, und die meisten Lehrkräfte halten sich daran. Was die Schule dann tun darf, nämlich eingreifen, Gespräche führen, Ordnungsmaßnahmen prüfen, bei Straftaten die Polizei einschalten, ist ihr Job, nicht deiner. Deiner ist, dass sie davon erfährt.

Wenn es dich trifft

Wenn du Lena bist: Screenshots machen, mit Datum und Uhrzeit, von allem, bevor es gelöscht wird. Nichts selbst löschen lassen, außer Bilder aus der Intimsphäre, die sofort weg müssen. Nicht antworten, nicht verteidigen, nicht erklären, denn alles, was du schreibst, wird zum nächsten Material. Die Gruppe verlassen oder stummschalten, auch wenn das heißt, dass du Hausaufgaben verpasst; die bekommst du von einer Freundin. Und dann einem Erwachsenen die Screenshots zeigen, am selben Tag. Bei Bildern aus der Intimsphäre ist die Polizei zuständig, und das ist kein Überreagieren, sondern genau das, wofür Paragraf 201a da ist. Wer erst einmal nur reden will, ohne dass etwas passiert: Nummer gegen Kummer, 116 111, anonym, kostenlos. Was Eltern dann tun können, beschreibt der Ratgeber Was können Eltern bei Mobbing tun?, und zum Cybermobbing im Besonderen kommt in diesem Bereich ein eigener Artikel.

Wie ein Klassenchat aussieht, der funktioniert

Es gibt Klassen, in denen der Chat genau das ist, wofür er gedacht war: Hausaufgaben, Stundenplanänderungen, wer bringt was zum Klassenfest. Sie unterscheiden sich von den anderen durch drei Dinge, und alle drei kann eine Klasse selbst beschließen, am besten in einer Klassenstunde mit der Klassenleitung, die nicht in der Gruppe ist, aber die Regeln kennt. Erstens zwei Gruppen statt einer: eine für Organisatorisches, in der nur geschrieben wird, was alle betrifft, und eine für alles andere, aus der man austreten kann, ohne Hausaufgaben zu verpassen. Zweitens zwei oder drei Admins, die gewählt sind und das Recht haben, Beiträge zu löschen und Leute zu entfernen, mit einer Regel, die alle kennen: keine Bilder von Mitschülern ohne deren Ja, keine Weiterleitungen von außen, nichts nach 21 Uhr. Drittens die Verabredung, dass bei einem Verstoß nicht der Chat diskutiert, sondern ein Admin löscht und die Person anspricht. Das Hessische Kultusministerium stellt für solche Vereinbarungen Vorlagen bereit, und viele Schulen haben eigene. Es ist nichts Großes. Es ist der Unterschied zwischen 212 Nachrichten um 23:40 Uhr und einem Chat, den man morgens kurz liest.

Was hier steht, ist keine Rechtsberatung, und bei Bildern aus der Intimsphäre, Drohungen und Gewalt gehört der Fall zu Polizei und Anwalt. Für die Nacht vom Anfang reicht: nicht weiterleiten, löschen, was gelöscht werden muss, Lena schreiben, morgen jemandem sagen. Wie eine Schule mit dem umgeht, was in ihren Klassenchats passiert, ob sie Regeln hat und hinschaut oder sagt, das sei privat, steht in den Erfahrungsberichten von Schülern und Eltern auf Schulerfahrung.com. Wenn deine Schule dort noch fehlt, kannst du der Erste sein, der es beschreibt.

Wie ist die Schule vor Ort wirklich?

Finde deine Schule und lies echte, verifizierte Erfahrungen von Eltern und Schülern.

Schule finden