Ratgeber › Mobbing und Konflikte

Cybermobbing: Was tun, wenn Mitschüler Bilder verbreiten?

Das Bild war nie für jemand anderen bestimmt. Vielleicht wurde es auch im Schwimmbad aufgenommen, ohne dass du es gemerkt hast. Vielleicht ist es auch gar nicht echt, sondern mit einer App erstellt, mit deinem Gesicht auf einem Körper, der nicht deiner ist. Jetzt ist es in drei Gruppen, auf zwei Handys von Leuten, die du kaum kennst, und auf einem Account, der heute Nacht angelegt wurde. Du hast es um 22 Uhr erfahren und seitdem nicht geschlafen.

Die kurze Antwort lautet: Was hier passiert, ist eine Straftat - und zwar nicht im übertragenen Sinn, sondern gemäß dem Strafgesetzbuch. Wer ein Bild von dir ohne deine Einwilligung verbreitet, verstößt gegen dein Recht am eigenen Bild. Wer ein Bild von dir verbreitet, das dich bloßstellt oder aus einem geschützten Raum stammt, begeht eine Straftat gemäß Paragraf 201a. Wer ein Nacktbild von dir verbreitet und du bist unter 18 Jahren alt, begeht eine Straftat nach Paragraf 184b oder 184c. Das gilt auch für jeden, der das Bild weiterschickt, und zwar unabhängig davon, ob das Bild von einer KI erstellt wurde oder nicht. Das heißt: Du hast Recht, die Polizei ist zuständig und die Plattformen müssen die Bilder löschen. Was du in den nächsten Stunden tun solltest und in welcher Reihenfolge, erklärt dieser Text. Er ist für die Nacht geschrieben, in der du ihn liest.

Die ersten Stunden: sichern, nicht löschen lassen, melden

Zunächst das, was gegen jedes Gefühl geht: Sichern Sie Beweise, bevor etwas verschwindet. Macht Screenshots von allem, wo das Bild aufgetaucht ist, und speichert dabei den Namen des Accounts, das Datum, die Uhrzeit und die Kommentare mit. Bei Chats den gesamten Verlauf, nicht nur das Bild. Du brauchst diese Beweise für die Polizei, für die Schule und für die Plattform. Wenn du es jetzt nicht machst, ist es morgen gelöscht - nicht von dir, sondern von denjenigen, die Angst bekommen. Schicke dir die Screenshots per E-Mail oder lege sie in einen Ordner, auf den nur du zugreifen kannst. Das Bild selbst musst du dafür nicht speichern. Bei Nacktbildern von Minderjährigen solltest du es allerdings nicht speichern, da der Besitz strafbar ist – und das gilt auch für dich. Screenshots der Umgebung reichen, das Bild kann abgedeckt sein.

Dann sollte man sich auf zwei Wegen gleichzeitig melden. Bei Instagram, TikTok, Snapchat, WhatsApp und allen anderen Plattformen gibt es Meldefunktionen für Bilder ohne Einwilligung und für intime Bilder. Bei Minderjährigen reagieren sie in der Regel innerhalb von Stunden. Die Meldung muss nicht von dir selbst kommen, sondern kann auch von deinen Eltern oder einer Vertrauensperson getätigt werden. Der wichtigste Schritt ist die Anzeige bei der Polizei, vor der die meisten zurückschrecken. Nur die Polizei kann feststellen, wer hinter dem Account steckt, und nur eine Anzeige führt dazu, dass es Konsequenzen gibt. Du kannst online über die Internetwache deines Bundeslandes oder auf der Wache mit einem Elternteil Anzeige erstatten. Du musst nur sagen, was passiert ist. Den Rest macht die Polizei.

Dazu gibt es seit einigen Jahren etwas, das viele nicht kennen. Für intime Bilder von Minderjährigen gibt es Meldestellen, die Bilder weltweit sperren lassen. Die Internetbeschwerdestellen eco und FSM in Deutschland sowie das Angebot „Take It Down” des US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children, das mit Instagram, TikTok, Snapchat und anderen zusammenarbeitet, können ein Bild anhand eines digitalen Fingerabdrucks blockieren, ohne dass du es hochladen musst. Das funktioniert nicht bei jedem Bild und nicht überall, aber es ist ein Weg, den die Polizei kennt - du kannst danach fragen.

Cybermobbing: Was du nicht tun solltest

Nicht antworten! Weder in der Gruppe, noch dem Account, noch den Personen, die es weitergeschickt haben. Alles, was du schreibst, wird zum nächsten Screenshot und bringt das Bild nicht zurück. Bettele nicht, drohe nicht, erkläre nicht. Blockieren ja, antworten nein.

Schlage nicht zurück. Wenn du ein Bild der anderen Person postest, machst du dich selbst zum Täter - und das mit denselben Paragrafen, die dich jetzt schützen. Das ist der Moment, in dem Verfahren gegen beide Seiten laufen - und das willst du nicht.

Nicht bezahlen! Wenn jemand Geld verlangt, damit das Bild nicht weiterverbreitet wird, ist das Erpressung – eine weitere Straftat. Zahlen führt nur dazu, dass die nächste Forderung gestellt wird. In diesem Fall ist die Polizei dringend gefragt, denn es handelt sich um Sextortion, eine Straftat, die jedes Jahr Tausende Jugendliche betrifft, inzwischen häufiger Jungen als Mädchen. Nicht zahlen, Kontakt abbrechen, Beweise sichern, Anzeige erstatten.

Und nicht allein bleiben. Nicht in dieser Nacht. Das ist der Satz aus Ratgebern, der immer stimmt. Was gerade passiert, ist zu groß, um es allein zu tragen. Es gibt aber Menschen, die jetzt erreichbar sind. Du kannst dich zum Beispiel an die Nummer gegen Kummer (116 111) wenden, die bis 20 Uhr erreichbar ist. Rund um die Uhr erreichbar ist auch die Telefonseelsorge unter der Nummer 0800 111 0 111. Bei Juuuport kannst du dich online beraten lassen, von Jugendlichen für Jugendliche, auch bei Bildern. Und deine Eltern, auch wenn du glaubst, dass sie ausrasten würden. Die meisten rasten nicht aus. Die meisten sind froh, dass du es ihnen gesagt hast. Sie können die Anzeige machen, die du nicht allein machen willst.

Was mit denen passiert, die es verbreitet haben

Es lohnt sich, das zu wissen, denn es verändert die Angst. Ab 14 Jahren sind diejenigen, die das Bild gemacht oder weitergeschickt haben, strafmündig. Paragraf 201a sieht eine Strafe von bis zu zwei Jahren vor, Paragraf 184c bei Bildern von Jugendlichen unter 18 Jahren eine Strafe von bis zu drei Jahren. Das Jugendstrafrecht setzt zwar auf Erziehung, kennt aber auch Auflagen, Weisungen und im Ernstfall mehr. Was fast alle unterschätzen: Weiterleiten ist genauso strafbar wie Erstellen. Die zwanzig Leute, die das Bild „nur bekommen und weitergeschickt” haben, sind zwanzig Beschuldigte. Das ist der Grund, warum Polizeiermittlungen in solchen Fällen oft zu Hausbesuchen bei vielen Familien führen. Für diejenigen, die das Bild noch auf dem Handy haben: Löschen ist der einzige richtige Schritt. Wer darauf hingewiesen wird und es nicht tut, macht es schlimmer. Wie man sich als Zuschauer im Klassenchat verhält, beschreibt der Ratgeber Klassenchat: Was ist erlaubt? Und was allgemein zum Fotografieren und Teilen gilt, beschreibt der Ratgeber Fotos von Mitschülern: Was ist erlaubt?

Dazu kommt die Schule. Sobald das Bild in der Klasse ist, ist es Schulsache und die Schule muss handeln: mit Gesprächen, Ordnungsmaßnahmen und bei Straftaten mit der Einbindung der Polizei. Die Schule darf das Handy des Täters sicherstellen, aber nicht hineinschauen. Sie darf dich auch nicht in eine andere Klasse versetzen, um das Problem zu lösen. Was sie tun muss, steht im Ratgeber: Wann muss die Schule bei Mobbing eingreifen?.

Die Wochen danach

Das Bild verschwindet nicht über Nacht, und das Gefühl auch nicht. Die Meldungen greifen, die Accounts werden gesperrt, die Polizei ermittelt - und trotzdem wirst du eine Weile lang in jedem Blick das Bild sehen. Das ist normal und geht vorbei - schneller, wenn du nicht allein damit bist. Die Beratungslehrkraft oder die Schulpsychologie deiner Schule kann dich in dieser Zeit begleiten. Wenn es dir über Wochen schlecht geht, du nicht schläfst, nicht zur Schule gehen willst und nicht mehr isst, ist das ein Grund, zum Arzt zu gehen. Das ist kein Zeichen, dass du es nicht schaffst. Die schulpsychologischen Beratungsstellen der Länder sind kostenlos und es wird keine Überweisung benötigt.

Und zu der Frage, die allem zugrunde liegt, ob das Bild je ganz verschwindet: Nein, das ist nicht sicher, aber in den meisten Fällen ist es praktisch schon so. Bilder, die gemeldet, gesperrt und mit einem digitalen Fingerabdruck blockiert wurden, tauchen selten wieder auf. Und wenn doch, gibt es diesen Weg noch einmal. Das ist zwar kein Trost, aber es ist die Wahrheit - und die ist besser als das, was man sich um 22 Uhr vorstellt.

Was hier steht, ist keine Rechtsberatung; bei einer Anzeige und bei allem, was danach kommt, gehört ein Anwalt an deine Seite, und es gibt Opferhilfe-Stellen wie den Weißen Ring, die das kostenlos vermitteln. Für diese Nacht reicht: Screenshots, melden, nicht antworten, nicht zahlen, jemanden anrufen. Und morgen die Anzeige. Wie eine Schule mit solchen Fällen umgeht, ob sie schnell und still handelt oder wegsieht, steht in diesen Schul Rezensionen:

Cybermobbing in der Schule

Bist oder warst du ein Mobbing-Opfer? Möchtest du dich vorab informieren, wie sich eine Schule in solchen Fällen verhält, um dich auf deine Zukunft an einer neuen Schule vorzubereiten? Genau dafür sind unsere Rezensionen von Schulen gedacht. Eltern sowie Schüler berichten über ihre Erfahrungen - und die müssen nicht immer negativ sein. Alle Erfahrungen werden auf unserem Portal geteilt, denn zum einen kann es oft helfen, über seinen Frust zu berichten, zum anderen kann es andere davor bewahren, beispielsweise diese Schule zu besuchen, wenn sie nicht eingreift. Schulbewertungen und Erfahrungen gehören heute ebenso zum Schulalltag wie Instagram, TikTok und Co.

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