Ratgeber › Mobbing und Konflikte
Was können Eltern bei Mobbing tun? Der Leitfaden für die Wochen danach
Es sind selten die großen Szenen. Es ist der Sportbeutel, der zum dritten Mal „verschwunden" ist. Die Geburtstagseinladung, zu der niemand kommt. Das Kind, das sonntags Bauchschmerzen hat und freitags keine. Irgendwann sagt es einen Satz, der alles erklärt, oder es sagt gar nichts und Sie wissen es trotzdem. Und dann stehen Sie als Eltern vor einer Aufgabe, für die Sie keine Ausbildung haben: Sie sollen Ihr Kind schützen, ohne es zu beschämen, mit einer Schule verhandeln, die vielleicht nicht hören will, und dabei ruhig bleiben.
Die kurze Antwort: Eltern können bei Mobbing mehr tun, als die meisten glauben, aber in einer bestimmten Reihenfolge, und die Reihenfolge entscheidet über den Erfolg. Erstens zuhören und dokumentieren, bevor Sie handeln. Zweitens die Schule einschalten, und zwar die Klassenleitung zuerst, schriftlich nachbereitet. Drittens Fristen setzen und eskalieren, wenn nichts passiert: Schulleitung, Schulaufsicht, Schulpsychologie, bei Gefahr Jugendamt und Polizei. Viertens das Kind stärken, ohne ihm die Lösung aufzubürden. Was Mobbing von Streit unterscheidet, welche Zeichen es gibt und warum die Klasse der Schlüssel ist, beschreibt der Ratgeber Mobbing in der Schule: Was Eltern tun können ausführlich. Dieser Text ist der praktische Leitfaden für die Wochen danach: wer wann was tun sollte und was Eltern dabei vermeiden sollten.
Erster Schritt: zuhören, nicht lösen
Der verständlichste Fehler ist, sofort zu handeln. Anrufen, zur Schule fahren, die Eltern des anderen Kindes stellen. Für Ihr Kind fühlt sich das in diesem Moment nicht wie Schutz an, sondern wie Kontrollverlust: Es hat Ihnen etwas anvertraut, und jetzt passiert etwas, das es nicht steuern kann, mit Folgen in der Klasse, die es ausbaden muss. Kinder, die diese Erfahrung einmal gemacht haben, erzählen beim nächsten Mal nichts mehr. Deshalb ist der erste Schritt ein Gespräch, in dem Sie nur eines tun: zuhören, nachfragen, ernst nehmen, und am Ende sagen, dass Sie gemeinsam überlegen, was passiert, und nichts ohne das Kind tun. Das Versprechen, nichts zu tun, sollten Sie nicht geben, denn das können Sie nicht halten. Das Versprechen, nichts hinter seinem Rücken zu tun, können Sie halten.
Fragen Sie nach Konkretem: Wer, wann, wo, wie oft, seit wann, wer hat es gesehen. Nicht als Verhör, sondern weil Sie es brauchen werden. Und schreiben Sie ab diesem Tag alles auf, mit Datum: Vorfälle, Namen, Zeugen, was das Kind erzählt, was Sie beobachten, Bauchschmerzen, Fehltage, Nachrichten auf dem Handy mit Screenshot. Die Mobbingforschung der Universität München nennt diese Dokumentation als ersten Schritt, noch vor jedem Gespräch mit der Schule, und der Grund ist einfach: Mobbing besteht aus vielen kleinen Dingen, die einzeln harmlos aussehen. Erst die Liste zeigt das Muster, und ohne Liste wird die Schule jeden Vorfall einzeln betrachten und einzeln abtun.
Zweiter Schritt: die Schule, in der richtigen Reihenfolge
Der erste Ansprechpartner ist die Klassenleitung, nicht die Schulleitung, nicht die Eltern der anderen Kinder. Bitten Sie um einen Termin, nicht um ein Gespräch zwischen Tür und Angel, und gehen Sie mit der Liste hin. Sagen Sie, was Sie beobachten, fragen Sie, was die Lehrkraft beobachtet, und fragen Sie dann die eine Frage, die das Gespräch strukturiert: Was tun Sie jetzt, und bis wann? Lassen Sie sich konkrete Schritte nennen, ein Gespräch mit der Klasse, mit den beteiligten Kindern, die Einbeziehung der Schulsozialarbeit, und einen Termin, an dem Sie wieder sprechen. Schreiben Sie das Gespräch anschließend in einer kurzen E-Mail zusammen: was besprochen wurde, was vereinbart wurde, bis wann. Das ist nicht unfreundlich, sondern die einzige Möglichkeit, in drei Wochen zu wissen, was zugesagt war.
Die Schule hat eine Pflicht, einzugreifen. Sie folgt aus dem Erziehungsauftrag und der Fürsorgepflicht, die in jedem Schulgesetz stehen, und die Forschung der Universität München fasst die Rechtslage so zusammen, dass die Schule grundsätzlich sofort einschreiten muss und nur bei Angelegenheiten von geringer Bedeutung Zeit hat. Viele Schulen haben inzwischen Anti-Mobbing-Konzepte, Programme wie den No-Blame-Approach oder Streitschlichter, und Sie dürfen fragen, welches Konzept die Schule hat und ob es jetzt angewendet wird. Wenn die Antwort „wir haben keins" lautet, ist das eine Information, die später wichtig wird. Wann eine Schule eingreifen muss und was sie tun darf, bekommt in diesem Bereich einen eigenen Ratgeber.
Setzen Sie eine Frist, innerlich und nach außen: zwei bis drei Wochen. Wenn sich in dieser Zeit nichts ändert oder die Schule nicht reagiert, ist die Schulleitung an der Reihe. Nicht statt der Klassenleitung, sondern mit Hinweis darauf, dass Sie dort waren und was vereinbart war. Schriftlich, mit der Liste, mit der Bitte um ein Gespräch und um eine Antwort innerhalb einer Woche. Eine Schulleitung, die erfährt, dass ein Mobbingfall seit vier Wochen bekannt ist und nichts passiert, handelt in der Regel, weil sie weiß, dass sie haftet, wenn sie es nicht tut.
Dritter Schritt: wenn die Schule nicht handelt
Bleibt auch das ohne Wirkung, gibt es drei Wege, und sie lassen sich parallel gehen. Der erste ist die Schulaufsicht, also Schulamt, Bezirksregierung oder Landesschulamt. Eine Beschwerde dort ist formlos möglich, braucht keinen Dienstweg und sollte enthalten: die Chronologie, die Gespräche mit Klassenleitung und Schulleitung, die Zusagen, die nicht eingehalten wurden, und die Bitte, die Schule zum Handeln anzuhalten. Der zweite ist die Schulpsychologie: Die schulpsychologischen Beratungsstellen der Länder sind kostenlos, arbeiten ohne Überweisung und können sowohl Ihr Kind begleiten als auch mit der Schule arbeiten; Lehrkräfte hören auf Schulpsychologen oft eher als auf Eltern. Der dritte ist der Elternbeirat oder die Schulpflegschaft, die das Thema in die Schulkonferenz tragen kann, wenn Mobbing an der Schule kein Einzelfall ist.
Es gibt Situationen, in denen Sie nicht warten sollten. Wenn Ihr Kind körperlich angegriffen wird, wenn Bilder von ihm verbreitet werden, wenn es bedroht wird oder wenn es sagt, dass es nicht mehr leben will. Dann gehört das Jugendamt dazu, das nach dem Sozialgesetzbuch Eltern beraten und unterstützen muss, und bei Straftaten die Polizei. Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und die Verbreitung von Bildern ohne Einwilligung sind strafbar, und Täter sind ab 14 Jahren strafmündig. Eine Anzeige ist ein schwerer Schritt, der das Verhältnis zur Schule verändert, aber sie ist bei Gewalt das richtige Mittel, und ein Fachanwalt für Schulrecht oder Familienrecht sollte dann an Ihrer Seite sein. Und wenn Ihr Kind äußert, dass es nicht mehr weiterwill, ist das ein Notfall: Kinder- und Jugendpsychiater, Kinderarzt, im akuten Fall der Rettungsdienst unter 112. Für das Kind selbst gibt es die Nummer gegen Kummer, 116 111, und für Sie das Elterntelefon, 0800 111 0 550, beide kostenlos und anonym.
Vierter Schritt: das Kind, nicht nur der Fall
Während Sie mit der Schule verhandeln, lebt Ihr Kind weiter in dieser Klasse, und das ist der Teil, der am schwersten auszuhalten ist. Was hilft, ist nichts Großes. Dass es jeden Tag einen Ort hat, an dem es nicht das gemobbte Kind ist: ein Verein, eine Freundin aus einer anderen Schule, Großeltern. Dass Sie nicht jeden Abend fragen, was heute passiert ist, sondern das Kind erzählen lassen, wenn es will. Dass Sie ihm nicht sagen, es solle sich wehren oder die anderen ignorieren, denn beides hat es längst versucht, und beides funktioniert bei Mobbing nicht, weil Mobbing kein Konflikt zwischen zwei Gleichstarken ist. Und dass Sie ihm sagen, dass es nichts falsch gemacht hat, so oft, bis es das glaubt. Das ist keine Floskel. Kinder, die gemobbt werden, suchen die Ursache bei sich, und der Satz, dass die Ursache bei den anderen liegt, ist der wichtigste, den sie von Ihnen hören können.
Was Sie vermeiden sollten: die Eltern des anderen Kindes anrufen. Das endet in neun von zehn Fällen in einem Streit zwischen Erwachsenen, der die Lage in der Klasse verschärft, und es übergeht die Schule, die für genau diese Gespräche zuständig ist. Das Kind in der Klasse zu verteidigen, indem Sie vorbeikommen. Die Öffentlichkeit zu suchen, bevor Sie überlegt haben, ob Ihr Kind das will. Und den Schulwechsel als ersten Ausweg zu sehen. Manchmal ist er der richtige, und der Ratgeber zum Schulwechsel beschreibt, was dabei zu beachten ist, aber er sollte das Ergebnis einer Entscheidung sein, nicht einer Flucht, denn ein Kind, das aus einer Klasse flieht, nimmt die Erfahrung mit, dass es gehen musste und die anderen bleiben durften.
Was hier steht, ist keine Rechtsberatung und keine therapeutische Begleitung, und beides kann im Einzelfall nötig sein. Für die Sportbeutel-Wochen reicht: zuhören, aufschreiben, Klassenleitung, Frist, Schulleitung, und dabei ein Kind, das jeden Tag hört, dass es nicht schuld ist.
Wie eine Schule mit Mobbing umgeht, ob sie ein Konzept hat und es anwendet, ob Eltern dort gehört werden oder vertröstet, ist eine der wichtigsten Fragen vor einer Schulwahl, und keine Schulwebsite beantwortet sie. Die Erfahrungsberichte von Eltern und Schülern auf Schulerfahrung.com beantworten sie. Wenn die Schule Ihres Kindes dort noch fehlt, können Sie die erste Stimme sein.
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