Übertritt nach der Grundschule: Was in welchem Bundesland gilt
Zwei Familien, zwei Viertklässler mit identischen Zeugnissen: Deutsch 3, Mathe 2, Sachunterricht 2. Die eine Familie wohnt in Hannover. Dort entscheiden die Eltern nach einem Beratungsgespräch selbst, das Kind kann aufs Gymnasium, wenn sie es wollen. Die andere wohnt in Regensburg. Dort ergibt das Zeugnis einen Schnitt von 2,33, das Kind darf ans Gymnasium, aber wäre die Drei in Mathe statt in Deutsch, läge der Schnitt gleich, und wäre es eine Vier in einem Fach, bliebe nur der Probeunterricht. Ein Umzug über die Landesgrenze verändert den Bildungsweg eines Zehnjährigen manchmal mehr als sein Zeugnis. Dieser Text sortiert, was wo gilt, Stand Herbst 2026.
Warum es so kompliziert ist
Bildung ist Ländersache, und der Übergang nach der Grundschule ist der Punkt, an dem die Länder ihre Bildungsphilosophie am deutlichsten ausleben. Die einen setzen auf frühe Leistungsauslese und verbindliche Empfehlungen, die anderen auf den Elternwillen und späte Entscheidungen. Beide Seiten verweisen auf Studien, die ihnen recht geben, und die Regeln ändern sich mit den Landesregierungen. Baden-Württemberg hat die verbindliche Empfehlung 2012 abgeschafft und 2024 in neuer Form wieder eingeführt. Berlin hat 2025 nachgezogen. Sachsen ist den umgekehrten Weg gegangen. Was hier steht, ist deshalb der Stand von heute, und die Website des Kultusministeriums Ihres Landes ist die Quelle, die im Zweifel gilt.
Wer entscheidet: vier Gruppen von Ländern
Der einfachste Weg, den Überblick zu behalten, ist die Frage, wer am Ende das letzte Wort hat.
Bayern: die Noten. Das Übertrittszeugnis im Mai der vierten Klasse enthält einen Durchschnitt aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. Bei 2,33 oder besser ist der Weg ans Gymnasium frei, bei 2,66 an die Realschule, ab 3,0 lautet die Empfehlung Mittelschule. Wer den Schnitt nicht erreicht, kann sein Kind zum dreitägigen Probeunterricht anmelden: zwei Tage schriftliche Aufgaben in Deutsch und Mathematik, landesweit einheitlich gestellt, am dritten Tag ein Unterrichtsgespräch. Bestanden ist er mit mindestens einer Drei und einer Vier; bei zwei Vieren dürfen die Eltern trotzdem für das Gymnasium entscheiden, bei einer Fünf ist der Weg zu. Es ist das strengste System der Republik, und es sorgt in bayerischen vierten Klassen für einen Druck, den Eltern anderswo kaum kennen. Details dazu im Ratgeber Übertritt in Bayern.
Baden-Württemberg: zwei von drei. Seit dem Schuljahr 2024/25 gilt hier ein neues Verfahren. Drei Elemente zählen: der Elternwille, die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz und das Ergebnis von Kompass 4, einem landesweiten Kompetenztest in Deutsch und Mathematik, den alle Viertklässler im November schreiben. Für die Anmeldung am Gymnasium müssen zwei der drei Elemente dafür sprechen, der Elternwille allein reicht nicht mehr. Wer nur den Elternwillen hat, kann sein Kind im Februar zum Potenzialtest an einem Gymnasium anmelden, der aus einem fachlichen Teil in Deutsch und Mathematik und einem Teil zum logischen Denken besteht und über die Aufnahme endgültig entscheidet. Die Zahlen zeigen, wie ernst das gemeint ist: 2026 haben nach Angaben des Kultusministeriums 2.744 von rund 100.000 Viertklässlern am Potenzialtest teilgenommen, 518 haben bestanden, 19 Prozent. Im Vorjahr waren es noch 31 Prozent gewesen. Für Realschule und Gemeinschaftsschule bleibt der Elternwille dagegen frei.
Berlin, Brandenburg, Thüringen: verbindliche Empfehlung mit Test-Ausweg. In Berlin und Brandenburg dauert die Grundschule sechs Jahre, der Übergang findet nach Klasse 6 statt. Berlin hat seine Förderprognose zum Schuljahr 2025/26 verbindlicher gemacht: Wer keine Gymnasialprognose bekommt und trotzdem ans Gymnasium will, muss einen Test bestehen. In Brandenburg gilt für das Gymnasium eine Notengrenze in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache, ersatzweise ein Probeunterricht. Thüringen knüpft den Zugang zum Gymnasium an die Empfehlung der Grundschule oder eine bestandene Aufnahmeprüfung. In allen drei Ländern hat die Schule damit das letzte Wort, aber es gibt eine zweite Chance über eine Prüfung.
Sachsen: Empfehlung mit Gewicht, Eltern mit letztem Wort. Sachsen hatte lange eine der strengsten Regelungen, hat sie aber gelockert. Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium setzt einen Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht voraus. Wer sie nicht bekommt, muss an einem verpflichtenden Beratungsgespräch teilnehmen und das Kind zu einer Leistungserhebung anmelden, kann es danach aber trotzdem am Gymnasium anmelden. Die Empfehlung hat also Gewicht, das letzte Wort haben die Eltern.
Alle anderen: die Eltern. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt spricht die Grundschule eine Empfehlung aus, führt Beratungsgespräche, in einigen Ländern verpflichtend, und dann entscheiden die Eltern. Die Empfehlung ist dort Rat, nicht Bescheid. Was in diesen Ländern allerdings folgt, ist eine Probezeit: Wer gegen die Empfehlung ans Gymnasium geht und dort in Klasse 5 oder 6 scheitert, wird zurückgestuft. Die Entscheidung fällt später, aber sie fällt.
Was die Empfehlung wert ist
Unabhängig von der Rechtslage lohnt sich ein ehrlicher Blick darauf, wie belastbar die Empfehlung ist. Sie stammt von Menschen, die Ihr Kind vier Jahre im Lernalltag erlebt haben, und das ist eine wertvolle Perspektive, die Sie zu Hause nicht haben. Zugleich ist sie eine Momentaufnahme eines Zehnjährigen, und Kinder desselben Jahrgangs liegen entwicklungsbedingt bis zu einem Jahr auseinander. Die bayerischen Zahlen sind hier aufschlussreich: Kinder, die über den Probeunterricht ans Gymnasium kommen, also trotz eines Zeugnisses, das ihnen die Eignung abgesprochen hat, bestehen die fünfte Klasse zu rund 90 Prozent. Kinder mit regulärer Gymnasialempfehlung zu 95. Der Unterschied ist da, aber er ist klein, und das Zeugnis ist offensichtlich kein präzises Messinstrument. Wie Sie stattdessen einschätzen, ob Ihr Kind am Gymnasium gut aufgehoben wäre, beschreibt der Ratgeber Gymnasium oder Realschule.
Der Fahrplan in Klasse 4
Der Ablauf ähnelt sich trotz aller Unterschiede. Im Herbst der vierten Klasse informieren die Grundschulen über die weiterführenden Schulen, oft mit einem Elternabend, an dem die Schulformen vorgestellt werden. In Baden-Württemberg liegt hier der Kompass-4-Test, in Bayern beginnt die Phase der Proben, die ins Übertrittszeugnis eingehen. Zwischen Januar und März finden die Beratungsgespräche statt und die Empfehlung wird ausgegeben, in Bayern erst im Mai. Die Tage der offenen Tür der weiterführenden Schulen liegen meist zwischen November und Februar. Die Anmeldung an der weiterführenden Schule erfolgt zwischen Februar und Mai, je nach Land, und die Zusagen kommen im späten Frühjahr. Wer einen Probeunterricht, Potenzialtest oder eine Aufnahmeprüfung braucht, muss die Termine dafür kennen: in Baden-Württemberg im Februar, in Bayern im Mai.
Praktisch heißt das: Besuchen Sie die Tage der offenen Tür im Winter, auch die von Schulen, die Sie für unwahrscheinlich halten. Führen Sie das Beratungsgespräch mit einer Liste konkreter Fragen und lassen Sie sich Beobachtungen statt Noten erklären. Und lesen Sie, was andere Eltern über die weiterführenden Schulen in Ihrer Umgebung berichten; die Erfahrungen auf Schulerfahrung.com zeigen oft Dinge, die kein Infoabend erwähnt, etwa wie eine Schule mit Kindern umgeht, die in Klasse 6 abrutschen.
Wenn Sie umziehen
Für Familien, die mit einem Kind in Klasse 3 oder 4 in ein anderes Bundesland ziehen, gilt eine einfache Regel: Es zählen die Regeln des Landes, in dem das Kind zum Zeitpunkt des Übertritts wohnt. Wer aus Niedersachsen nach Bayern zieht, kommt in ein notengebundenes System, wer aus Bayern nach Niedersachsen zieht, gewinnt die Wahlfreiheit. Empfehlungen aus dem alten Land werden in der Regel als Beratungsgrundlage anerkannt, aber die formalen Voraussetzungen setzt das neue Land. Klären Sie das frühzeitig mit der neuen Grundschule, und lesen Sie den Ratgeber Schulwechsel nach Umzug.
Eine Einordnung zum Schluss
Ob verbindliche Empfehlung oder Elternwille gerechter ist, darüber streiten Bildungsforscher seit Jahrzehnten, und beide Seiten haben Argumente. Verbindliche Systeme sortieren früher und oft treffsicherer, sie erzeugen aber Druck in der Grundschule und benachteiligen Kinder, die spät reifen. Elternwahl-Systeme lassen mehr Kinder ans Gymnasium, von denen ein Teil in Klasse 6 wieder geht, was für die betroffenen Kinder hart ist. Keines der Systeme ist für das einzelne Kind besser oder schlechter, solange die Eltern die Entscheidung ehrlich treffen. Und keine der Regeln verbaut einen Weg: Rund ein Drittel der Studienberechtigten in Deutschland erwirbt sein Abitur oder seine Fachhochschulreife inzwischen über berufliche Schulen, nach einer Realschul- oder Gesamtschulzeit. Das gilt in Regensburg wie in Hannover. Der Übertritt entscheidet, wo ein Kind mit zehn anfängt. Er entscheidet nicht, wo es mit zwanzig steht.
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