RatgeberSchulalltag

Inklusion in der Regelschule: Was Eltern wissen sollten

In einer dritten Klasse in Niedersachsen sitzen 24 Kinder. Eines davon hat einen festgestellten Förderbedarf im Bereich Lernen, eines im Bereich emotionale und soziale Entwicklung, ein drittes ist schwerhörig und trägt Hörgeräte, für die im Raum eine Anlage installiert wurde. An zwölf Stunden in der Woche ist eine Förderschullehrerin mit im Unterricht. Die anderen 21 Kinder finden das alles ziemlich normal, weil sie es nicht anders kennen. Ihre Eltern finden es unterschiedlich normal. Und genau in diesem Unterschied liegt der Kern dessen, was Inklusion in Deutschland heute ist: für Kinder Alltag, für Erwachsene eine Debatte.

Woher der Anspruch kommt

Deutschland hat 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, und die verpflichtet die Vertragsstaaten zu einem inklusiven Bildungssystem, in dem Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen. Seitdem haben alle Bundesländer ihre Schulgesetze geändert, sehr unterschiedlich weit. Der Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine Regelschule besuchen, liegt bundesweit inzwischen bei knapp der Hälfte, in Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg deutlich darüber, in Bayern und Baden-Württemberg darunter. Gleichzeitig ist die Zahl der Kinder an Förderschulen kaum gesunken, weil insgesamt mehr Kinder einen Förderbedarf attestiert bekommen. Rund acht Prozent aller Schüler haben heute einen festgestellten Förderbedarf, und dieser Anteil steigt seit Jahren.

Was das für Eltern heißt: Wenn Ihr Kind einen Förderbedarf hat, haben Sie in den meisten Ländern ein Wahlrecht zwischen Regelschule und Förderschule. Und wenn Ihr Kind keinen hat, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer Klasse sitzen, in der andere Kinder einen haben.

Was Förderbedarf bedeutet

Der Begriff deckt sehr Verschiedenes ab. Die Kultusministerkonferenz unterscheidet acht Förderschwerpunkte: Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen und Unterricht kranker Schüler. Die drei ersten machen zusammen den größten Teil aus. Ein Kind mit Förderschwerpunkt Lernen braucht andere Aufgaben und mehr Zeit, aber keine baulichen Veränderungen. Ein Kind mit Förderschwerpunkt Hören braucht Technik und eine Lehrkraft, die weiß, wie man mit dem Rücken zur Klasse spricht. Ein Kind mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung braucht vor allem Beziehung, klare Strukturen und oft eine zusätzliche Person im Raum. Wer über Inklusion spricht, sollte wissen, von welchem Kind er spricht, denn die Debatte wird oft mit dem schwierigsten Fall geführt und der Alltag mit dem häufigsten.

Festgestellt wird der Förderbedarf in einem Verfahren, das die Schule oder die Eltern beantragen können. Es endet mit einem Gutachten und einem Bescheid der Schulbehörde, der den Schwerpunkt benennt und Grundlage für alle weiteren Ansprüche ist: auf sonderpädagogische Unterstützung, auf Nachteilsausgleich, auf eine Schulbegleitung. Das Verfahren dauert Monate, und es beginnt oft erst, wenn ein Kind schon lange auffällig war. Eltern, die früh einen Verdacht haben, sollten es früh anstoßen.

Zieldifferent oder zielgleich

Eine Unterscheidung, die Eltern kennen sollten, weil sie über die Zukunft entscheidet. Zielgleich unterrichtete Kinder, etwa mit Förderschwerpunkt Sprache, Hören, Sehen oder Körper, lernen nach dem regulären Lehrplan, werden regulär bewertet und machen die regulären Abschlüsse, mit Nachteilsausgleich, wo nötig. Zieldifferent unterrichtete Kinder, in der Regel die mit Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung, lernen nach dem Lehrplan der Förderschule, werden individuell bewertet und erwerben in der Regel einen Förderschulabschluss oder einen Abschluss nach den Bildungsgängen Lernen oder geistige Entwicklung, der nicht dem Hauptschulabschluss entspricht. Ein Wechsel von zieldifferent zu zielgleich ist möglich, wenn die Entwicklung es hergibt, aber er wird selten vollzogen. Diese Weiche wird früh gestellt, und Eltern sollten genau verstehen, was sie bedeutet, bevor sie zustimmen.

Was gute Inklusion braucht, und woran sie scheitert

Die Forschung ist hier klarer, als die Debatte vermuten lässt. Kinder mit Förderbedarf lernen in Regelschulen im Durchschnitt mehr als in Förderschulen, vor allem im sprachlichen und mathematischen Bereich, und ihre Mitschüler ohne Förderbedarf lernen nicht weniger. Das gilt allerdings unter einer Bedingung: dass die Inklusion tatsächlich ausgestattet ist. Mit Doppelbesetzung in einem erheblichen Teil der Stunden, mit Förderschullehrkräften, die zur Schule gehören statt zwischen fünf Schulen zu pendeln, mit Räumen für Kleingruppen, mit Schulbegleitungen für Kinder, die sie brauchen, mit Zeit für die Absprachen im Team.

Wo diese Bedingungen fehlen, und sie fehlen an vielen Orten, wird aus Inklusion das, was Lehrkräfte als Sparmodell erleben: ein Kind mit erheblichem Förderbedarf in einer Klasse von 28, mit drei Stunden Förderlehrkraft pro Woche, und einer Klassenlehrerin, die zwischen allen Anforderungen zerrieben wird. Das schadet dem Kind mit Förderbedarf, es schadet den anderen Kindern, und es schadet dem Ansehen der Idee. Wenn Eltern über Inklusion an ihrer Schule klagen, meinen sie fast immer diese Variante, und sie haben recht.

Nachteilsausgleich für alle, die ihn brauchen

Ein Instrument, das Inklusion im Alltag trägt und oft übersehen wird: Nachteilsausgleich steht nicht nur Kindern mit festgestelltem Förderbedarf zu, sondern allen, die durch eine Beeinträchtigung benachteiligt sind, mit Lese-Rechtschreib-Schwäche, mit ADHS, mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, mit Hörgeräten oder einer Sehschwäche. Er verändert die Bedingungen, nicht die Anforderungen: mehr Zeit, andere Medien, ein ruhiger Raum, mündlich statt schriftlich, eine Pause zum Blutzuckermessen. Beantragt wird er formlos bei der Schule, meist mit einer ärztlichen Bescheinigung, und die Schule entscheidet in einer Konferenz. Eltern, die vor einer Schulwahl stehen, sollten fragen, wie routiniert die Schule damit umgeht. Eine Schule, in der Nachteilsausgleich Verwaltungsalltag ist, geht mit Unterschieden anders um als eine, in der jede Anfrage ein Sonderfall ist.

Wenn Ihr Kind einen Förderbedarf hat

Nehmen Sie das Wahlrecht ernst, und treffen Sie die Entscheidung für die konkrete Schule, nicht für das Prinzip. Fragen Sie an der Regelschule, wie viele Stunden sonderpädagogischer Unterstützung Ihr Kind bekommen würde, ob die Förderlehrkraft fest zur Schule gehört, ob es andere Kinder mit ähnlichem Bedarf gibt, wie die Schule Nachteilsausgleich handhabt, ob sie Erfahrung mit dem Förderschwerpunkt Ihres Kindes hat. Schauen Sie sich die Förderschule ebenfalls an, ohne Vorurteil; für manche Kinder, etwa mit schwerer Mehrfachbehinderung oder ausgeprägten Angststörungen, ist die kleine Gruppe und das spezialisierte Personal der bessere Ort, und das darf man sagen. Und fragen Sie Eltern, die den Weg schon gegangen sind: Die Erfahrungsberichte auf Schulerfahrung.com zeigen bei kaum einem Thema so deutlich, wie unterschiedlich Schulen mit derselben Aufgabe umgehen. Wenn eine Schulbegleitung nötig ist, steht der Weg dazu im Ratgeber Schulbegleitung beantragen.

Wenn Ihr Kind keinen hat

Dann sitzt es in einer inklusiven Klasse, und die Frage, die Eltern in dieser Situation bewegt, lautet meist: Kommt mein Kind zu kurz? Die ehrliche Antwort: In einer gut ausgestatteten inklusiven Klasse nein, im Gegenteil, denn Doppelbesetzung und differenzierter Unterricht kommen allen zugute. In einer schlecht ausgestatteten Klasse, in der eine Lehrkraft allein ein Kind mit erheblichem Verhaltensbedarf und 27 andere unterrichtet, kann die Antwort ja lauten, und dann richtet sich der Vorwurf gegen die Unterfinanzierung, die diese Situation erzeugt hat, und gegen niemanden im Klassenraum. Der richtige Weg für Eltern ist in diesem Fall nicht, gegen das Kind mit Förderbedarf vorzugehen, sondern mit anderen Eltern gemeinsam bei Schulleitung und Schulträger auf die Ausstattung zu drängen. Das wirkt, denn Schulträger reagieren auf Elternschaft, die geschlossen auftritt.

Und dann gibt es noch das, was in keiner Studie steht. Kinder, die mit einem Klassenkameraden im Rollstuhl aufwachsen oder mit einem, der anders lernt, haben mit zehn ein Verhältnis zu Verschiedenheit, für das Erwachsene Fortbildungen buchen. Das ist kein pädagogischer Nebeneffekt. Für viele Eltern in inklusiven Klassen ist es im Rückblick das Wichtigste, was ihr Kind dort gelernt hat.

Zurück in die dritte Klasse in Niedersachsen. Ob die 24 Kinder dort gut lernen, hängt nicht davon ab, ob drei von ihnen einen Förderbedarf haben. Es hängt davon ab, ob die Förderschullehrerin zwölf Stunden hat oder drei, ob die Klassenlehrerin Zeit für Absprachen bekommt, ob die Hörgeräteanlage funktioniert. Ob Inklusion gelingt, entscheidet sich in der Ausstattung. Wer sie als Haltungsfrage diskutiert, lenkt von der Rechnung ab.

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