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Grundschule anmelden: Fristen, Unterlagen, Ablauf

Der Brief vom Schulamt kommt meist ohne Vorwarnung, gut ein Jahr vor dem ersten Schultag. Darin steht ein Termin, eine Liste von Unterlagen und der Name der Schule, die für Ihre Adresse zuständig ist. Für die meisten Eltern ist das der Moment, in dem die Einschulung von einer vagen Zukunft zu einem Verwaltungsvorgang mit Fristen wird. Der Vorgang selbst ist überschaubar. Was Eltern Nerven kostet, ist die Unsicherheit darüber, was genau passiert, wann es passiert und was sie beeinflussen können.

Wer eingeschult wird

Schulpflichtig wird ein Kind in dem Jahr, in dem es vor einem bestimmten Stichtag sechs Jahre alt wird. Diesen Stichtag legt jedes Bundesland selbst fest, und er ist eine der wenigen Stellen im Anmeldeverfahren, an denen sich die Länder wirklich unterscheiden. Viele Länder haben sich auf den 30. Juni verständigt, darunter Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein und die meisten östlichen Länder. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg schulen alle Kinder ein, die bis zum 30. September sechs werden; Niedersachsen erlaubt Eltern von Juli- bis September-Kindern dabei, die Einschulung mit einer formlosen Erklärung bis zum 1. Mai um ein Jahr zu verschieben. Bayern hat für Kinder mit Geburtstag zwischen Juli und September einen Einschulungskorridor eingeführt, in dem die Eltern nach Beratung selbst entscheiden, ob das Kind jetzt oder ein Jahr später kommt. Und Rheinland-Pfalz liegt mit dem 31. August dazwischen.

Der Stichtag entscheidet, welche Kinder Muss-Kinder sind, also verpflichtend eingeschult werden, und welche Kann-Kinder, die auf Antrag der Eltern früher kommen können. Beides, die vorzeitige Einschulung wie die Rückstellung eines Muss-Kindes, ist ein eigenes Thema mit eigenen Regeln, das der Ratgeber Kann-Kinder und Rückstellung behandelt.

Der Zeitplan

Im Herbst vor der Einschulung, in vielen Ländern zwischen Oktober und Dezember, findet die Schulanmeldung statt. Das Schulamt oder die zuständige Grundschule lädt schriftlich ein, mit Termin oder Terminfenster. Manche Länder legen die Anmeldung schon ins Frühjahr des Vorjahres, also rund 15 Monate vor dem ersten Schultag; Niedersachsen etwa lädt meist im April ein, Berlin meldet im Herbst an, und einige süddeutsche Kommunen laden erst im Frühjahr des Einschulungsjahres ein. Der Termin im Brief ist verbindlich, und wer ihn versäumt, sollte umgehend anrufen, denn die Anmeldung ist Pflicht, nicht Angebot.

Zwischen Anmeldung und Einschulung liegt die Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt, in manchen Ländern vor, in anderen nach der Anmeldung. Sie ist in den meisten Ländern verpflichtend und prüft Sehen, Hören, Sprache, Motorik, Körpergröße und Gewicht sowie den Impfstatus. Bestehen muss man sie nicht. Sie ist eine Vorsorgeuntersuchung, die Auffälligkeiten früh erkennen soll. Wer dort Hinweise auf Förderbedarf bekommt, hat noch ein halbes Jahr Zeit, etwas zu tun.

Im Frühjahr laden viele Schulen zu Kennenlerntagen, Schnupperstunden oder einem Elternabend für die künftigen Erstklässler. Die Klasseneinteilung kommt meist kurz vor den Sommerferien, die Einladung zur Einschulungsfeier mit der Post im Juli oder August. Und dann steht das Kind mit der Schultüte auf dem Schulhof.

Was Sie zur Anmeldung mitbringen

Die Liste steht im Einladungsschreiben, und sie ist überall ähnlich. Die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch. Ihren Personalausweis und einen Nachweis über den Wohnsitz, meist die Meldebescheinigung. Den Nachweis über den Masernschutz, der seit März 2020 für alle Kinder Pflicht ist, die in eine Schule aufgenommen werden; ohne ihn geht in der Regel nichts, und er wird spätestens bei der Einschulung geprüft. Bei getrennt lebenden Eltern den Nachweis über das Sorgerecht, weil beide Sorgeberechtigten der Anmeldung zustimmen müssen. Dazu, falls vorhanden, Unterlagen aus der Kita, Ergebnisse des Sprachtests, Gutachten zu Entwicklungsverzögerungen oder Förderbedarf. Und in vielen Ländern ein ausgefülltes Anmeldeformular, das dem Brief beiliegt oder online bereitsteht.

Das Kind kommt in den meisten Ländern mit zur Anmeldung. Die Schule führt ein kurzes Gespräch, oft spielerisch, mit Malen, Zählen, Erzählen. Das ist keine Aufnahmeprüfung, und Ihr Kind kann nichts falsch machen. Die Schule verschafft sich einen ersten Eindruck, um Klassen zusammenzustellen und Förderbedarf früh zu sehen. Bereiten Sie Ihr Kind nicht vor, sondern erzählen Sie ihm, dass es die Schule anschauen darf.

Die Sprache

In fast allen Bundesländern gibt es anderthalb bis zwei Jahre vor der Einschulung eine Sprachstandsfeststellung, in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die Kitas, in Hamburg als Viereinhalbjährigen-Vorstellung an der Schule, in Bayern als Sprachscreening. Kinder, die Förderbedarf im Deutschen zeigen, bekommen verpflichtende Sprachförderung, entweder in der Kita oder in Vorlaufkursen an der Schule. Manche Eltern empfinden das als Sanktion. Es ist eine der wirksamsten Maßnahmen, die das System hat, und Eltern sollten sie annehmen, auch wenn das Kind zu Hause fließend spricht. Fließend zu Hause und schulsprachlich sicher sind zwei verschiedene Dinge.

Welche Schule?

Für die Anmeldung ist in den meisten Ländern die Grundschule Ihres Schulbezirks zuständig, und im Regelfall ist sie auch die, an der Ihr Kind eingeschult wird. Wer eine andere Schule wünscht, stellt spätestens zur Anmeldung einen Antrag beim Schulamt mit nachvollziehbarer Begründung; die Aussichten hängen vom Land, von der Begründung und von den freien Plätzen ab. Nordrhein-Westfalen kennt keine festen Bezirke mehr, dort melden Eltern direkt an der Wunschschule an, die bei Überhang nach Kriterien wie Wohnortnähe und Geschwistern auswählt. Was bei der Wahl zählt und wie ein solcher Antrag gute Chancen bekommt, beschreibt der Ratgeber Die richtige Grundschule finden.

Wer sein Kind an einer Schule in freier Trägerschaft anmelden will, an einer konfessionellen, einer Montessori- oder Waldorfschule, muss zwei Dinge wissen. Erstens laufen die Anmeldeverfahren dieser Schulen früher und unabhängig vom staatlichen Verfahren, oft schon ein Jahr vor der offiziellen Anmeldung. Zweitens muss das Kind trotzdem an der zuständigen staatlichen Schule angemeldet werden, wenn die Zusage der Privatschule zum Anmeldetermin noch nicht vorliegt; die Abmeldung erfolgt dann später mit der Aufnahmebestätigung. Wer das versäumt, steht im schlimmsten Fall im Sommer ohne Platz da.

Ganztag, Hort und die Fragen, die man bei der Anmeldung stellen sollte

Die Anmeldung ist der Moment, an dem Sie die Schule das erste Mal als Institution erleben, und der richtige Moment für ein paar Fragen, die später schwer nachzuholen sind. Wie funktioniert die Betreuung nach dem Unterricht, und muss ich sie gesondert anmelden? An vielen Schulen ja, und die Fristen für den Hort oder den offenen Ganztag laufen parallel zur Schulanmeldung, mit eigenen Formularen bei eigenen Trägern. Wie sieht die Ferienbetreuung aus? Gibt es Vorlaufkurse oder Förderangebote vor der Einschulung? Wann erfahren wir die Klasseneinteilung, und kann man Wünsche äußern, etwa zu einem Freund aus der Kita? Viele Schulen berücksichtigen einen genannten Wunsch, keine zehn. Seit dem Schuljahr 2026/27 gilt außerdem stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, beginnend mit den ersten Klassen, und die Frage, wie die Kommune ihn umsetzt, gehört auf Ihre Liste.

Drei Dinge, die schiefgehen, und wie Sie sie vermeiden

Erstens: Der Termin wird verpasst, weil der Brief im Werbestapel gelandet ist. Rufen Sie an, sobald Sie es merken. Die Schulen haben Nachtermine, aber je später Sie kommen, desto weniger Spielraum bleibt bei Klasseneinteilung und Betreuungsplatz.

Zweitens: Der Masernnachweis fehlt, weil das Impfbuch verschwunden ist. Ihre Kinderärztin kann die Impfungen bestätigen, und wenn Unklarheit besteht, den Titer bestimmen oder nachimpfen. Kümmern Sie sich darum vor der Anmeldung, nicht am Tag der Einschulung.

Drittens: Ein Elternteil fehlt. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide der Anmeldung zustimmen. Wer allein kommt, braucht eine schriftliche Vollmacht des anderen oder den Nachweis des alleinigen Sorgerechts. Getrennt lebende Eltern sollten das vorher klären, denn die Anmeldung ist kein Ort, an dem man das ausdiskutieren möchte.

Und wenn Sie in dieser Zeit umziehen, zwischen Anmeldung und Einschulung, gilt die neue Adresse. Melden Sie das dem Schulamt, sobald der Termin feststeht; der Ratgeber Schulwechsel nach Umzug beschreibt, was dann passiert.

Zurück zum Brief vom Schulamt. Er ist der Startschuss für ein Jahr, in dem viel passiert, aber wenig kompliziert ist. Termin wahrnehmen, Unterlagen vollständig mitbringen, die Untersuchung erledigen, die Betreuung parallel anmelden, bei Wunschschule oder Privatschule früh beginnen. Der Rest ist Vorfreude, und die sollte man sich nicht durch Verwaltungsangst nehmen lassen.

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